Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 125

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Instanz vor, demgemäß als Strafe für den Tod dieses zweieinhalbjährigen Buben vorgesehen ist, daß der eigentliche Täter fünf Jahre und die Mutter drei Jahre bekommt – dafür, daß ein Kind mit zweieinhalb Jahren unter schrecklichen Umständen zu Tode gekommen ist und viele Stunden ohne ärztliche Betreuung hat leiden müssen. Das ist das eigentliche Problem. (Abg. Mag. Stadler: Dann ist er drei Jahre drinnen!)

Mein ganzer Respekt gilt dem Staatsanwalt, der in erster Instanz gegen dieses Urteil angekämpft hat. (Abg. Dr. Haider: Das ist ein schwacher Trost!) Und ich bin sehr enttäuscht darüber, daß das Oberlandesgericht Wien leider dieses milde Urteil gefällt hat. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch Feigheit, Herr Minister!) Das ist das Entscheidende, und das hat nicht die Politik zu verantworten. Dafür sind andere verantwortlich zu machen! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bedarf aber auch der Selbstcourage. Herr Abgeordneter Haider hat hier einen Fall geschildert – ich weiß nicht, ob wir vom selben Fall reden, aber ich nehme es an –, und im gegenständlichen Fall wurde der Mann von der Gendarmerie einvernommen. Bei dieser Einvernahme wurde von ihm aber – soweit mir das berichtet wurde – mehrmals beteuert, daß er niemals sexuell mißbraucht worden sei. Und da sind wir dann an den Grenzen der österreichischen Exekutive. Was soll die Exekutive machen, wenn eine klare Aussage vorliegt, in der es heißt, daß kein Straftatbestand vorliegt?

Ich bitte daher um Verständnis, wenn die österreichische Exekutive gewisse Dinge nicht weiterverfolgen kann, weil es klare Aussagen gibt. (Abg. Mag. Stadler: Zwei verschiedene Fälle wahrscheinlich!) – Vielleicht sind es zwei verschiedene Fälle, ich glaube aber nicht, daß es sich um zwei verschiedene Fälle handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genauso wichtig wie die wirkungsvolle Verfolgung von Tätern ist aber, daß für die Prävention etwas gemacht wird. Ich halte die Prävention für unbedingt notwendig und für sehr wichtig.

Die österreichische Exekutive hat im vergangenen Jahr mehr als 300 Veranstaltungen durchgeführt, bei denen 120 000 Volksschülerinnen und Volksschüler über sexuelle Gewalt informiert wurden, in spielerischer Form, mittels Musikstücken, es wurde Bewußtseinsbildung betrieben. Vor allem unsere City Cops und andere Kriminalbeamte haben versucht, den Kindern und Jugendlichen mehr Selbstbewußtsein zu geben und ihnen klarzumachen, daß das Neinsagen sehr, sehr wichtig und notwendig ist. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf Ihnen versichern, daß wir als österreichische Exekutive diese präventive Arbeit in unseren Schulen und in den Kindergärten auch in Zukunft mit aller Kraft fortsetzen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso gilt unsere volle Unterstützung den Interventionsstellen in Österreich. Ich meine, daß es ganz wichtig ist, daß diese Interventionsstellen flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung stehen sollten, damit man sich überall an sie wenden kann, um erste Hilfe zu bekommen, bei denen man aber auch Opferbetreuung durchführt. Sie sollten daher noch mehr ausgebaut werden, als das bisher der Fall ist. Es gibt bereits sechs Interventionsstellen, und das österreichische Innenministerium wird diese Initiative der Frauenministerin auch in Zukunft mit aller Kraft – sowohl organisatorisch als auch ideell und finanziell – unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammengefaßt heißt das: Es ist sehr wichtig, daß wir und auch das Parlament in diesem Bereich entsprechende Maßnahmen setzen.

Ein Beispiel nur: Es ist für die österreichische Exekutive außerordentlich wichtig, daß wir das Gewaltschutzgesetz, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde und seit 1. Mai 1997 in Kraft ist, haben. Im Jahr 1997 haben wir in den acht Monaten, in denen es in Kraft war, 1 365 Wegweisungen in Österreich durchgeführt. Das bedeutet: pro Tag zwischen fünf und sechs Wegweisungen durch die österreichische Exekutive, Wegweisungen, bei denen es den Tätern für mindestens 14 Tage verboten wurde, das gemeinsame Wohnhaus, die gemeinsame Wohnung zu betreten.


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