Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 128

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Allein die Tatsache, daß hier fünf Mitglieder der Bundesregierung sitzen und an der Diskussion teilnehmen, sich einbringen und auch schildern, was sie in ihrem Bereich machen, um dem Kindesmißbrauch entgegenzuwirken (Abg. Dr. Graf: Das ist ja eh positiv, aber es wurde auch Zeit!), zeigt doch eindeutig, daß uns dieses Thema wichtig ist und daß wir uns um einen ehrlichen und offenen Dialog bemühen, daß wir uns darum bemühen, Verbesserungen zu erreichen.

Ich möchte jetzt gar nicht schildern, was im Bereich der Justiz in den letzten Jahren alles gemacht wurde. Ich fühle mich da durchaus auch selbst angesprochen, da ich in den Jahren 1990 bis 1994 sehr aktiv in der Justizpolitik mitwirken konnte. Wir haben gerade in dieser Zeit einiges für die Opfer von Verbrechen getan. Wir haben Änderungen vorgenommen, die es Verbrechensopfern leichter machen, ihre Aussagen vor Gericht zu tätigen.

Ich bin sehr froh, Herr Bundesminister, wenn Sie sagen, daß Sie im Bereich der Reform des Sexualstrafrechts weitere Maßnahmen anstreben. Mir scheint es vor allem wichtig zu sein, daß es eine Regelung geben soll, welche die jetzt schon bestehende Möglichkeit einer schonenden Vernehmung verbessert, daß klargestellt werden soll – nicht nur für Kinder, sondern allgemein für Opfer von Sexualdelikten –, daß sie nur einmal vernommen werden sollen, vom Untersuchungsrichter, wohl in einem kontradiktorischen Verfahren, aber ohne mit dem Täter selbst konfrontiert zu werden. Ich glaube, das ist eine wichtige Maßnahme, die es den Opfern erleichtert, vor Gericht zu gehen, erleichtert, ihr ganzes Leid und ihre Verletzung zum Ausdruck zu bringen. Das ist ja das, was wir anstreben, nämlich diese Mauer des Schweigens – das ist hier schon mehrmals gesagt worden – zu durchbrechen, es diesen Kindern, diesen Jugendlichen zu erleichtern, ihr Leid und die Verbrechen, die an ihnen begangen wurden, zum Ausdruck zu bringen. Sie sollen sich wehren.

Früher war das sehr oft nicht der Fall. Es wurden die Hilfeschreie, die hilflosen Schreie der Kinder nicht gehört. Man hat das negiert, es war das ein riesiges Tabu. In den letzten Jahren hat sich das gebessert, und das zeigt doch, daß die Maßnahmen greifen, daß wir uns sehr bemüht haben – die Frauenministerin, der Justizminister, der Innenminister, der Familienminister, alle –, Maßnahmen zu setzen, um zu sensibilisieren, um der Bevölkerung und vor allem den Kindern ein Rüstzeug zu geben, um sich gegen den Mißbrauch zu wehren.

Ich denke, daß die Diskussion über die Opferrechte, über Maßnahmen verschiedenster Art gegen Gewalt in der Gesellschaft weitergeführt werden muß, aber nicht unseriös und nicht polemisch. Es darf nicht versucht werden, aus diesen traurigen und erschreckenden Tatsachen Kapital zu schlagen, sondern es muß etwas geschehen – und es wird auch weiterhin etwas geschehen –, das den Opfern hilft und Verbrechen verhindert. Wir, zumindest wir, werden uns sicher an dieser Diskussion beteiligen, und zwar in einer ernsthaften Weise und nicht so, wie das von manchen hier betrieben wird. Wir sind gegen Marktschreierei, wir sind gegen Lizitation, aber dafür, daß den Kindern wirklich geholfen wird! (Beifall bei der SPÖ.)

17.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

17.16

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Bedauerlicherweise müssen immer erst so verabscheuungswürdige Taten wie jene des Kinderschänders Mühl in den Medien erscheinen, damit wir uns hier in diesem Hohen Haus intensiv mit dem Opferschutz auseinandersetzen.

Als die ÖVP vor zirka einem Jahr ihr Opferschutzprogramm vorgestellt hat, ist dies noch als Wahlpropaganda der Justizausschußvorsitzenden Fekter im oberösterreichischen Wahlkampf abgetan worden. Heute hat der Herr Justizminister referiert – ich habe das wohlwollend zur Kenntnis genommen –, daß er unsere Vorschläge umsetzen wird, was eine bessere Information für die Opfer, was eine Verfahrenshilfe für Opfer, was außerdem die getrennte Vernehmung von sexuell mißhandelten Kindern bei Gericht betrifft. Ich bedanke mich dafür, Herr Minister, daß Sie


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