Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 141

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Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zu einer kurzen Debatte, die den Antrag des Abgeordneten Mag. Peter betrifft, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 513/A betreffend Gesetzesfolgenabschätzungsgesetz eine Frist bis 24. März 1998 zu setzen.

Wenn diese Debatte beendet ist, wird die Abstimmung über diesen gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein, und ich rufe in Erinnerung, daß nach § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat für seine Begründung eine Redezeit von 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und von Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile zunächst dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Mag. Peter, das Wort. Für seinen Debattenbeitrag ist eine Redezeit von 10 Minuten vorgesehen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.12

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Folgekosten von Gesetzen für die Wirtschaft beschäftigen nicht nur internationale politische Foren, sie beschäftigen auch die Wirtschaft in Österreich – und insbesondere beschäftigen sie die Frau Dr. Maria Fekter, wofür ich ihr sehr dankbar bin. (Abg. Dr. Fekter ist stehend in ein Gespräch mit Fraktionskollegen vertieft, die ihr die Sicht zum Rednerpult verstellen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) – Ich muß es lauter sagen, sie hört es nicht. (Ruf bei der ÖVP: Noch einmal!)

Es geht um die Folgekosten von Gesetzen für die Wirtschaft und für die österreichischen Haushalte. Da gibt es eine internationale Parallele. (Abg. Dr. Fekter hat das Gespräch beendet und nimmt wieder Platz.)  – Es ist gut, Frau Dr. Fekter, wenn Sie da bleiben, weil ich sehr auf Ihre Unterstützung hoffe. – Die Holländer, die bereits sehr viel für die Reform ihres Staatswesens getan haben, haben klare Vorschriften, klare Spielregeln, nach denen Gesetze auch hinsichtlich der Folgekosten für Unternehmungen betrachtet werden müssen. In Großbritannien gibt es ein "compliance cost assessment", und sogar die Kommission der Europäischen Union will, daß ihre Regeln nach denkbaren Folgen für Unternehmungen überprüft werden. Es gibt eine Entschließung des Rates vom Dezember 1992, meine Damen und Herren, in der es darum geht, daß die Belastungen für die Unternehmen bei der Beurteilung von gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind. Österreich ist dieser Entschließung des EU-Rates bisher nur mangelhaft nachgekommen, ich würde sogar sagen, nicht nachgekommen.

Wir in Österreich beschäftigen uns immer noch mit der Frage, wie sehr denn unsere gesetzgebende Tätigkeit sich mit der Belastung der Verwaltung, des Bundes, der Länder und Gemeinden beschäftigt. Es ist auch sehr sinnvoll, daß man darüber nachdenkt. Es gab zu diesem Thema eine parlamentarische Enquete am 5. Mai 1996, bei welcher man sich aber ausschließlich damit beschäftigt hat, welche Auswirkungen die Gesetze auf die Gebietskörperschaften und die Verwaltung haben.

Es gab außerdem einen diesbezüglichen Antrag von Dr. Khol und Dr. Kostelka vom 31. Oktober 1996. Dieser Antrag ist im Parlament noch nicht behandelt worden. Aber auch in diesem Antrag, lieber Herr Dr. Khol, wird wiederum ausschließlich die Frage gestellt, was die Gesetze die Bürokratie kosten. Auch in diesem Antrag stellen Khol und Kostelka nicht die Frage, welche Kosten aus den Gesetzen den Unternehmungen, den Normadressaten in Österreich erwachsen.

Es gab auch eine Anfrage von Herrn Dipl.-Ing. Prinzhorn von den Freiheitlichen an den damaligen Finanzminister Mag. Klima. Dieser gab ihm auf die Frage: "Sind Sie interessiert daran, was Gesetze die Unternehmungen in diesem Land kosten?" trocken und nüchtern zur Antwort – ich zitiere wörtlich –: "Nur hinsichtlich der voraussichtlich vermehrten Ausgaben für den Bund und für andere Gebietskörperschaften würde ich es prüfen, nicht aber für die öster


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