Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 154

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Ich meine, daß in diesen Fällen eine intensivere Prüfung notwendig gewesen wäre. Wir nehmen zur Kenntnis, daß eine weitere Behandlung der acht Fälle, die im Rechnungshofbericht angeführt sind, sehr schwierig ist, weil sie dem Bankgeheimnis unterliegen. Aber wir meinen, daß es bei einer etwas intensiveren Prüfungskonsequenz möglich gewesen wäre, im Ergebnis der Prüfung der Bank Austria klarere Zahlen zu gewinnen. Dies ist nicht der Fall, und deswegen können wir diesem Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Freiwillige Redzeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.05

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte mit der Feststellung beginnen, daß die Bank Austria in der einen oder anderen Form schon mehrmals in diesem Haus Gegenstand von öffentlichen Erörterungen war. Ich möchte nur daran erinnern – und damit die Ausführungen des Kollegen Trattner ergänzen –, daß es nicht nur zweier Verfassungsgerichtshofurteile, sondern auch einer Änderung des Bundesverfassungsgesetzes und einer Änderung des Rechnungshofgesetzes bedurfte, bis es endlich möglich war, in der Bank Austria eine entsprechende Einschau durchführen zu lassen.

Es war ja die Bank Austria erst jüngst im Gespräch, und zwar im Zusammenhang mit dem Erwerb der Creditanstalt, der CA, und das hat eine ganze Reihe von sehr heftigen Auseinandersetzungen ausgelöst.

Ich glaube, Herr Bundesminister, Sie teilen meine Ansicht – genauso wie die Vorstände der Bank Austria, aber auch Fachexperten –, daß eine öffentliche Erörterung des Geschäftslebens und der Geschäftsinterna einer Bank sicherlich am Image dieser Bank kratzt, daß sie den Firmenwert bedroht und Kursveränderungen bewirken kann und so weiter. Es ist ja auch vom Kollegen Nowotny häufig betont worden, daß durch eine allzu heftige Diskussion in der Öffentlichkeit wirtschaftliche Chancen, die durchaus vorhanden sind, bedroht sind.

Was die Diagnose betrifft, so sind, glaube ich, die meisten derselben Meinung. Bei der Ursache allerdings sind wir der Meinung, daß sie zu beseitigen ist. Die Ursache besteht nämlich darin, daß die Bank Austria mehrheitlich unter öffentlichem Einfluß steht oder stand (Abg. Mag. Firlinger: Immer noch steht!)   immer noch steht! – und daher die Kontrolle durch den Rechnungshof nur eine logische Konsequenz eines Ersatzes der Kontrolle durch die Aktionäre einer solchen Bank darstellt.

Das heißt, die Linie der Österreichischen Volkspartei, da auf eine konsequente, echte Privatisierungslösung zu drängen und darauf zu bestehen, sie anhand unseres 17-Punkte-Programms durchzuführen, war richtig. Wenn auch die letzten Anteile der Anteilsverwaltung auf unter 20 Prozent heruntergehen und – in Klammern – (nicht irgendwo noch ein Syndikats- und Beherrschungsvertrag auftaucht), dann wird ein Business as usual, wie es für eine Großbank sicherlich angenehmer ist als die politische Diskussion, eintreten.

Das war ja auch der Grund des Konfliktes wegen des Verkaufs der CA. Die ÖVP hat immer darauf bestanden, daß die CA zu privatisieren ist und nicht zu kommunalisieren. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Jawohl!)

Der Rechnungshof attestiert bezüglich der gesamten Prüfungsperiode – Kollege Trattner, das werden Sie auch gelesen haben – und nicht der einzelnen Jahre, die Sie als besonders problematisch herausgestellt haben, nämlich der Jahre, in denen man auch gewisse Übernahmen aus dem Zusammenschluß mit der Länderbank verdauen mußte, daß das wirtschaftliche Ergebnis der Bank Austria durchaus im Rahmen vergleichbarer Großbanken liegt. Ich meine, daß er das mit einer gewissen Anerkennung sagt.


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