Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 161

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Der Rechnungshof stellt kritisch in seinen Bemerkungen fest, daß es eine Haftung zum Nulltarif gebe. Ich bin nicht Mandatar der Stadt Wien, aber ich könnte mir schon vorstellen, daß das an und für sich ein Zustand ist, der nicht von Dauer sein kann, weil auch der Wiener Bürger als Haftungsgeber einen Anspruch auf eine entsprechende Abgeltung seiner Leistung gegenüber dem Bankinstitut hat. Ich weiß aber, daß man für seine Hausbank etwas leichter haftet als für ein anderes Institut, aber generell ist dieser Zustand nicht erfreulich.

Die Volkspartei hat immer auf dem Standpunkt beharrt und diesen auch vertreten, daß die Privatisierung eine sinnvolle Lösung bedeutet. Wir sind mit dieser Forderung alleine geblieben. Es soll sich auch die Freiheitliche Partei jetzt nicht davonschleichen, indem sie sagt, wir wären ja bereit gewesen, das mitzutragen. Ihr Parteiobmann Haider hat gesagt, der Ankauf der CA durch die Bank Austria – wortwörtlich: dieser Deal – geht in Ordnung.

Wir können aber heute feststellen, daß die Entwicklung, die wir verlangen, vom Bankinstitut nachvollzogen wird. Die Beteiligung der AVZ ist nach Aussagen Herrn Direktors Randa bereits von 35,6 auf 26,5 Prozent gesunken, die Beteiligung der Republik Österreich von 12,1 auf 8 Prozent und der Anteil der Cariplo von 27,8 auf 19,6 Prozent, sodaß man langfristig erwarten kann, daß die Aktien auf dem freien Markt in Mehrheit bleiben werden.

In seinen Feststellungen trifft der Rechnungshof auch eine Aussage in bezug auf die Haftungsfälle. Er vermißt dort eine Datenbasis für eine exakte Risikoanalyse und für eine genaue Abschätzung des Risikovolumens. Mit ein paar Fällen des Berichtes möchte ich mich hier besonders beschäftigen.

Es verwundert einen Laien schon, wenn man hört, daß gewaltige Summen unbesichert ausgegeben werden und daß die Sicherungen sozusagen sehr dünn sind. Eine Privatperson wäre oft glücklich, wenn sie Haftungsbedingungen annähernd im gleichen Ausmaß oder in der gleichen Qualität erreichen könnte. Was hier auffällt, ist auch eine Kreditgewährung an einen Sportverein in der Höhe von 11,8 Millionen Schilling. Besichert waren davon 8,1 Millionen Schilling. Es gab eine Privathaftung der Funktionäre in der Höhe von 6,3 Millionen Schilling. Bei der Abwicklung des Falles wurde dann auf diese Privathaftung verzichtet.

Ich weiß nicht, was das alles sein kann, aber das ist sicher nicht in Ordnung, wenn man es genauer betrachtet.

Zu einem zweiten Fall, dem Geschäftsfall 8 im Rechnungshofbericht: Hier geht es um eine Gewährung eines Überbrückungskredits in der Höhe von 200 Millionen Schilling für eine Zeitung. Als Besicherung wurden die Anteile verpfändet. Es ist schon auffallend, daß sich eine Bank mit einer derartigen Besicherung zufrieden gibt, während sie auf der anderen Seite weiß, daß die Liquiditätsfrage und die Ertragslage des Unternehmens nicht sehr tragfähig sind.

Ich glaube, da sind andere Gründe geltend gemacht worden. Wenn man den Artikel in der "Presse" hernimmt, dann erfährt man auch die Antwort, wie diese Zeitung heißt. In der "Presse" vom 10. Oktober 1997 ist der "Standard" als dieses Presseorgan angeführt.

Auch nicht ganz zufriedenstellend ist das Auslandsengagement der Bank Austria. Da war sie nicht besonders glücklich, weder in den USA noch in Kanada. Ich glaube, daß da bessere Unterlagen und bessere Grundlagen bei der Gewährung und beim Eingehen eines Engagements notwendig sind.

Generell ist es natürlich für einen Ausschuß schwierig, diese Materie in so kurzer Zeit mitzuverfolgen und aufzuschlüsseln, und daher glaube ich, daß eine private Kontrolle besser als die öffentliche wäre. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Koppler. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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