Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 162

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19.41

Abgeordneter Erhard Koppler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Kollege Barmüller hat schon gemeint, die Sache Bank Austria wurde schon sehr ausführlich diskutiert, und ich werde es ihm nachmachen, indem ich meine Ausführungen auch kurz halten werde.

Herr Kollege Brix hat schon ausgeführt, daß der Präsident des Rechnungshofes den Wahrnehmungsbericht im Ausschuß sehr positiv beurteilt hat. Er stellte der Bank nicht nur ein gutes Zeugnis aus, sondern sprach ihr auch die Kompetenz zu, mit der sie durch die Jahre geführt wurde. Gerade im Zusammenhang mit dem Kauf der CA und den dabei entfesselten Horrorszenarien muß besonders darauf hingewiesen werden, daß die ehemalige Zentralsparkasse bereits eine Fusion zweier Großbanken, nämlich der Z und der Länderbank, hinter sich gebracht hat und daß dies erfolgreich und ohne Massenentlassungen erfolgt ist.

Ein günstiger Geschäftsverlauf und ein soziales Augenmaß haben es bei der Bank Austria zuwege gebracht, daß – abgesehen von Disziplinarfällen – nur der natürliche Abgang genützt werden muß, um die personelle Anpassung zu erreichen.

Mit der Fusion der beiden Banken, die zielstrebig, wie ich meine, und in Ruhe durchgeführt und verkraftet werden konnte, ist eine Universalbank, eben die Bank Austria, entstanden, die auch international anerkannt ist, eine ausgezeichnete Marktposition hat und deren Mitarbeiter sich mit ihr auch identifizieren. Ich glaube, das ist auch sehr wichtig.

Ich habe mir die Reden der Kollegen Lukesch und Wurmitzer sehr genau angehört, und auch in ihren Ausführungen kommt eigentlich die positive Bilanz zum Ausdruck. Sie haben sich sehr schwer getan, doch etwas Negatives in der Causa Bank Austria zu finden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um zu appellieren: Ich betone das deshalb besonders, weil man bei dieser Gelegenheit doch sagen muß, daß es sehr wichtig ist, daß man positiv diskutiert und daß man, wenn Betriebe ordentlich wirtschaften und auch im internationalen Vergleich einigermaßen mithalten können, auch was die Größe betrifft, diese Unternehmungen in Ruhe arbeiten läßt. Ich glaube, bei dieser Feststellung gibt mir auch Kollege Prinzhorn recht. In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, geben wir diesem Bericht gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident.

19.45

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der gegenständliche Prüfungsfall unterscheidet sich von anderen, die üblicherweise vom Rechnungshof wahrgenommen werden, durch die zeitliche Dimension. Ich darf daran erinnern, daß der Rechnungshof bereits im Frühjahr 1992 den ersten Versuch unternommen hat, die Bank Austria zu prüfen – im Frühjahr 1992, als noch mein Vorgänger, Präsident Dr. Broesigke, die Leitung des Rechnungshofes ausübte.

Es kam im Frühjahr 1992 zu zwei Verweigerungen durch die Bank Austria, worauf sich der Rechnungshof gezwungen sah, zur Klärung der Prüfungskompetenz den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Frühjahr 1993, also ein Jahr darauf, ein für den Rechnungshof positives Erkenntnis gefällt, worauf der Rechnungshof im Anschluß daran einen neuerlichen, nämlich dritten Prüfungsversuch unternommen hat, bei dem erstaunlicherweise – dies unterscheidet den Fall von anderen vergleichbaren Fällen, in denen es auch zu Verweigerungen der Prüfung von seiten der geprüften Stelle kam, doch ganz entscheidend – die Bank Austria ungeachtet des vorliegenden Verfassungsgerichtshofserkenntnisses dem Rechnungshof den Zutritt ein neuerliches Mal verweigert hat.


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