Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 164

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takulärer, als es der Rechnungshof selbst gesehen hat, denn der Rechnungshof hat es immer nur als einen rechtlichen Auffassungsunterschied betrachtet.

Der Rechnungshof hat also die Prüfung durchgeführt, hat sich natürlich nicht von diesem Szenario beeinflussen lassen, sondern nur von den Prüfungszielen, die er ebenso wie bei allen anderen Prüfungen zu beobachten hat.

Er hat sich auch, wie er dies bei anderen Prüfungen vornimmt, nicht darauf beschränkt, eine Mängelberichterstattung vorzunehmen, sondern er hat auch die Positiva hervorgehoben, die es bei der geprüften Stelle gibt. Solche waren bei der Bank Austria, worauf bereits von mehreren meiner Vorredner verwiesen wurde, durchaus zu finden.

Natürlich gab es bei der Bank Austria wie bei jeder geprüften Stelle auch gewisse Mängel, die der Rechnungshof in seinem Bericht dargestellt hat. Es ist eine ganze Reihe von Kritikpunkten in den Bericht eingeflossen. Auch da, muß ich sagen, waren das Verhalten und das Entgegenkommen der Bank Austria doch beachtlich, denn es wurden bereits im Zuge der Prüfung gewisse Mängel abgestellt.

Wenn von einigen Abgeordneten – es war unter anderem Herr Abgeordneter Trattner – ausgeführt wurde, daß der Bericht des Rechnungshofes kein vollständiger sei, so kann ich dem schwer widersprechen. Ich nehme das auch zur Kenntnis. Ich möchte nur betonen, es kann die Prüfung des Rechnungshofes bei keiner von ihm geprüften Stelle vollständig sein. Es würde dies eine Totalprüfung erfordern, die sich über Monate, ja über Jahre erstrecken müßte. Der Rechnungshof muß klarerweise eine Auswahl der von ihm zu prüfenden Teilbereiche bei der geprüften Stelle vornehmen, andere Bereiche wiederum kann er nicht prüfen. Das liegt in der Natur der Sache und entspricht seit vielen Jahren einer Auffassung und einer Übung des Rechnungshofes, sodaß darin keine Abweichung, was die Prüfung bei der Bank Austria anlangt, gegenüber anderen Prüfungen des Rechnungshofes besteht.

Der Rechnungshof wird sich, wenn er noch einmal in die Situation kommen sollte, die Bank Austria zu prüfen, vermutlich anderen Bereichen zuwenden können und wird dann eben jene Bereiche, die er schon in die von ihm vorgenommene Prüfung aufgenommen hat, nicht mehr einer so genauen Prüfung unterziehen können oder auch nicht zu unterziehen brauchen. Auch das liegt in der Natur der Sache, daß der Rechnungshof bei jeder Prüfung Teilbereiche auswählt, die nicht zuletzt auch von ihrer Aktualität abhängen.

Herr Abgeordneter Trattner hat des weiteren in Zweifel gezogen, ob die im Rechnungshofbericht erwähnten 65 Millionen an Zinsenersparnis nicht zu niedrig gegriffen seien. Auch insoweit muß ich durchaus einräumen, daß dies der Fall sein kann. Ich möchte aber hier nochmals betonen, was ich bereits im Rechnungshofausschuß ausgeführt habe: Die 65 Millionen Schilling Zinsenersparnis, die sich in diesem Bericht finden, sind ein Stichtagsergebnis. Sie sind stichtagsbezogen und haben als Bezugspunkt den März 1996.

Ich habe bereits im Ausschuß ausgeführt, daß diese Zinsenersparnis vom Verlauf der Geschäfte abhängig ist und daß sie sich ändern kann. Die Zinsenersparnis kann zu einem anderen Stichtag größer sein, sie kann auch niedriger sein. Sie kann – das will ich nicht ausschließen – auch eine dreistellige Millionenzahl erreichen, so wie dies vom Herrn Abgeordneten Trattner ausgeführt wurde. Nur zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die Prüfung vorgenommen haben, zu dem wir eine Stichtagserhebung vorgenommen haben, zu diesem Zeitpunkt war eben die Zinsenersparnis in der Größenordnung von 65 Millionen Schilling gegeben.

Wesentlicher allerdings als das, wie hoch nun die Zinsenersparnis tatsächlich ist – sie beträgt zig Millionen, das steht fest –, ist die Conclusio, die man daraus ziehen sollte und die auch der Rechnungshof in seinem Bericht gezogen hat; die Conclusio nämlich, daß dafür als Äquivalent von seiten der Bank Austria der Gemeinde Wien eine Haftungsprovision zu zahlen wäre. Insoweit liegt eine Empfehlung des Rechnungshofes vor, und insoweit ist der Rechnungshof natürlich daran interessiert, daß sowohl von den politischen Verantwortungsträgern – vor allem allerdings im Rahmen der Gemeinde Wien, das muß ich hinzufügen – als auch von seiten der Bank Austria ein gewisses Entgegenkommen gezeigt wird.


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