Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 165

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Wenn ich resümieren darf, dann möchte ich festhalten, daß auf der einen Seite eine sehr kontroversielle Haltung zu Beginn der ersten Prüfversuche des Rechnungshofes von seiten der Bank Austria an den Tag gelegt wurde, daß aber die Prüfung letztlich für alle Beteiligten zu einem gedeihlichen Ende gebracht werden und auch dem Nationalrat ein Bericht über die Prüfung vorgelegt werden konnte, der nach Meinung des Rechnungshofes doch auch sehr stark an Aussagekraft ist.

Über den Prüfungsfall hinausreichend – das möchte ich eben noch besonders positiv hervorheben – sind es die aufgrund der Prüfungsverweigerungen der Bank Austria letztlich resultierenden Gesetzesänderungen, die dem Rechnungshof für die Zukunft eine größere Möglichkeit bieten, seine Prüfungskompetenz durchzusetzen. Ich erblicke in der Unterstützung des Nationalrates für den Rechnungshof einen Beweis der Kooperation und sehe darin auch eine Manifestation der Verbundenheit des Nationalrates mit seinem Prüfungsorgan und weiters einen Beweis dafür, daß, wenn der Nationalrat und der Rechnungshof gemeinsam und geschlossen auftreten, Hindernisse überwunden werden können.

Diese Erkenntnis aus der Kooperation und dem gemeinsamen Vorgehen zwischen Nationalrat und Rechnungshof sollte uns eigentlich beide beflügeln. (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)

19.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Rechnungshofpräsident.

Zu Wort gemeldet ist jetzt noch Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.58

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Rechnungshofpräsident! Nur noch ein paar Worte: Die Diskussionen, die im Zusammenhang mit dem Aufkauf der CA-Anteile hier im Haus geführt worden sind, mögen vielleicht ein Grund sein, zu erkennen, warum doch über einen längeren Zeitraum eine Rechtsfrage geführt worden ist, was die Prüfungskompetenz anlangt. Es ist doch leider Gottes im Nationalrat in diesem Zusammenhang das eine oder andere negative Beispiel geliefert worden, wie man über eine Bank, über ein Kreditinstitut reden, es ins Gerede bringen und dadurch – es hat auch einen Kursverfall gegeben – durchaus auch eine Gefährdung stattfinden kann. Daher ist es vielleicht nicht ganz unverständlich, daß sich ein Bankinstitut unter Umständen bei einer Rechtsfrage, die nicht eindeutig zu klären ist, etwas sperrt.

Die Verfassungsänderung hat in der Tat mit sich gebracht, daß die Unternehmungen nunmehr Parteistellung bekommen, was sicherlich ein signifikanter Vorteil ist, auch für die zu prüfenden Unternehmen. Der Bericht ist an sich im überwiegenden Bereich sehr positiv. Es wird auch darauf eingegangen, wie die Fusion mit der Länderbank zustande gekommen ist, die sehr positiv bewertet worden ist.

Im Grunde genommen sind von den Kennzahlen her, die mir noch ins Auge stechen, folgende grundsätzliche Feststellungen wichtig, nämlich daß sich die wirtschaftliche Situation der Bank im Rahmen anderer Großbanken befunden hat, daß die Beteiligungsstruktur mit der Wiener Städtischen, Cariplo und der Westdeutschen Landesbank an sich sehr attraktiv ist, daß die Auswahl der Kooperationspartner durch den Rechnungshof als sehr vorteilhaft bezeichnet und auch die Konstruktion der Anteilsverwaltung als Holding als sehr professionell dargestellt wird.

Im großen und ganzen wurden dann noch die Zusammenführung mit der Länderbank und der Zuwachs der Bilanzsumme im Zeitraum von 1991 bis 1996 von immerhin 482 Millionen Schilling auf 542 Millionen Schilling, das heißt um 54 Prozent, als positiv dargestellt, wobei hierbei die Einführung von zwei Bankinstituten stattfand.

Es stellte sich im Rahmen des Berichtes beziehungsweise der Diskussion auch noch heraus, daß in der Zusammenfassung des Berichtes der Rat, nämlich das Auslandsgeschäft im wesentlichen auf die Vertretung inländischer Interessen zu beschränken, jedenfalls durch den Aufkauf


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