Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 171

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.21

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum vorliegenden Antrag der Grünen betreffend Änderung des Wehrgesetzes. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil durch die derzeit geltende Rechtslage dieser Sachverhalt ausreichend geregelt ist. Die Festlegungen sind dort sehr klar und eindeutig; es bedarf daher keiner Änderungen beziehungsweise Ergänzungen des Wehrgesetzes.

Das Wehrgesetz hat sich in allen Belangen der Umfassenden Landesverteidigung in der Vergangenheit sehr gut bewährt. Ich denke auch, daß die Änderungsvorschläge der Grünen ein wenig an der Realität vorbeigehen. Uns sollte es meiner Ansicht nach vielmehr darum gehen, daß Österreich seine Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Völkergemeinschaft so erfüllen kann, wie das in der Vergangenheit der Fall war. (Abg. Wabl: Die Zusammenarbeit mit der UNO ist ja geregelt!)

Ich darf in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung rufen, Kollege Wabl, daß sich Österreich seit 1960 an militärischen Einsätzen beteiligt. Im Rahmen der Friedenssicherung – das muß man immer wieder betonen – sind fast 40 000 Österreicher freiwillig an Aktionen beteiligt, wenn es darum geht, im Dienste des Friedens aktiv tätig zu sein. (Abg. Wabl: Was war das, was Clinton im Irak vorgehabt hat?) Wir können in diesem Zusammenhang auf eine sehr erfolgreiche und anerkannte Politik im Dienste des Friedens verweisen. (Abg. Wabl: Genosse Gaál! Woran erkennt man die Sozialdemokratie?) Österreich hat bewiesen, daß es in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus der Neutralität gerecht zu werden sowie auch seine Verpflichtungen als Mitglied der Europäischen Union und seine Verpflichtungen aus der Zugehörigkeit zu anderen internationalen Organisationen in vertragstreuer, sinnvoller und solidarischer Weise wahrzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die österreichische Bundesverfassung, insbesondere der Artikel 9a, berücksichtigt sehr wohl die Interessen Österreichs und ermöglicht es uns auch, internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Jede Änderung des Wehrgesetzes bringt da kein Mehr an Sicherheit und bedeutet meiner Ansicht nach eher eine Einschränkung unserer sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit. Daher werden wir, wie gesagt, diesem Antrag keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Maitz vor. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.23

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag Wabl – das hat er selbst gesagt – gibt Gelegenheit, wieder klare Positionen zu beziehen. Die Volkspartei tritt mit aller Vehemenz dafür ein, daß unser Bundesheer auch in Zukunft an internationalen Friedensmissionen teilnimmt und teilnehmen kann – und das selbstverständlich auch im Rahmen der NATO-"Partnerschaft für den Frieden". Die Grünen hingegen wollen mit diesem Antrag die Friedenseinsätze abdrehen und keine aktive Friedensarbeit des österreichischen Bundesheeres zulassen.

Vier Punkte zum Sachgehalt des Antrages: Zunächst einmal ist die Formulierung nicht sinnvoll – um nicht zu sagen: unsinnig –, in der es heißt, daß die Zurverfügungstellung von Einrichtungen des österreichischen Bundesheers an "Armeen" des NATO-Bündnisses nicht zulässig ist. Die NATO selbst verfügt über keine Armee, sondern über integrierte NATO-Kommandostrukturen. Daher ist das semantisch nicht zutreffend.

Zur zeitweisen Überlassung von Einrichtungen: Eine derartige Vorgangsweise gibt es zurzeit schon im Rahmen des NATO-Einsatzes im ehemaligen Jugoslawien. In Bosnien-Herzegowina


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