Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 31

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Ich darf Ihnen auf Frage 1 konkret antworten:

Die Bundesregierung bekennt sich selbstverständlich weiterhin zum zitierten "Atompaket". In diesem Zusammenhang ist nach wie vor insbesondere geplant, das sogenannte Atomsperrgesetz wie auch das Verbot der Lagerung und Konditionierung von Atommüll aus dem Ausland in den Verfassungsrang zu heben. Darüber hinausgehende Regelungen stehen derzeit in Verhandlung.

Ich darf Ihnen die Fragen 2 und 3 sowie 5 bis 9 beantworten:

Einleitend ist davon auszugehen, daß sich Österreich ohne Einschränkung völkerrechtlich dazu verpflichtet hat, auf den Besitz, die Verwendung und die Stationierung von Atomwaffen zu verzichten. Österreich wird sich auch weiterhin vollinhaltlich zu diesen Verpflichtungen bekennen! (Beifall bei der SPÖ.)

Alle sicherheitspolitischen Entscheidungen Österreichs haben sich daher an dieser rechtlichen Verpflichtung zu orientieren, und diese Verpflichtungen werden auch weiterhin eine wichtige Rahmenbedingung für die zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs sein.

In diesem Sinne ist sowohl die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, sein Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union, seine Mitarbeit in der "Partnerschaft für den Frieden" der NATO als auch seine durch den EU-Vertrag von Amsterdam verstärkte europäische Orientierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit diesen Verpflichtungen vereinbar.

Insbesondere ermöglicht die durch den Vertrag von Amsterdam vorgesehene Inanspruchnahme der WEU durch die EU zur Durchführung der sogenannten Petersberg-Aufgaben in den Bereichen Friedenssicherung und Friedensschaffung gemeinsame europäische Reaktionen auf sicherheitspolitische Bedrohungen in unserem Umfeld. Die bestehende Vertragslage stellt in diesem Zusammenhang sicher, daß die von Ihnen zitierte nukleare Komponente der WEU und der NATO, die in beiden Organisationen ja ausschließlich im Beistandsfall Relevanz hat, bei der Durchführung der Petersberg-Aufgaben keine Rolle spielt.

Ich glaube, daß die laufenden Bemühungen zur Schaffung einer verstärkten europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität, insbesondere zur Stärkung der Konfliktprävention und des Krisenmanagements, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten werden, Konflikten präventiv entgegenzuwirken, um deren Eskalation zu verhindern und friedliche Lösungen zu ermöglichen.

In diesem Sinne verstehe ich auch das sicherheitspolitische Engagement Österreichs als wichtigen Beitrag zur Rüstungskontrolle und zur Abrüstung in Europa.

Eine nukleare Komponente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union steht nicht zur Diskussion. Österreich würde sich jedenfalls ganz klar gegen die Entwicklung einer solchen nuklearen Komponente aussprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu Ihren Fragen 10, 12 und 13:

Ich habe bereits ausgeführt, daß die österreichische Beteiligung an der NATO-"Partnerschaft für den Frieden" auf der grundsätzlichen Überlegung fußt, damit verstärkte Beiträge zu Sicherheit, Stabilität und Friedenssicherung zu leisten. Die Grundlage für die diesbezügliche österreichische Mitarbeit stellen das sogenannte Rahmendokument sowie das von Österreich vorgelegte Einführungsdokument dar. Damit wird klargestellt, daß die Beteiligung Österreichs ausschließlich in den – nicht-nuklearen! – Bereichen friedenserhaltender Operationen, humanitärer und Katastrophenhilfe sowie Such- und Rettungsdienste stattfinden wird.

Ich darf in diesem Zusammenhang klarstellen, daß das derzeit in parlamentarischer Behandlung stehende Übereinkommen zwischen den NATO-Vertragsstaaten und den anderen an der "Partnerschaft für den Frieden" teilnehmenden Staaten – das "PfP"-SOFA-Abkommen – ausschließlich die Rechtsstellung von Truppen regelt, die im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden"


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