Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 32

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teilnehmen. Da sich diese "Partnerschaft für den Frieden" ausschließlich auf nicht-nukleare Bereiche bezieht, befindet sich diese Vereinbarung selbstverständlich im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs sowie seiner Verfassungsrechtslage. Es wird im übrigen im "PfP"-SOFA-Abkommen ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung, Truppen zu entsenden oder zu empfangen, einer bilateralen Vereinbarung zwischen den betroffenen Staaten vorbehalten bleibt. (Abg. Scheibner: Wo ist dieses Abkommen? Das gibt es ja noch gar nicht!)

Darüber hinaus waren für die österreichische Beteiligung an dem im Rahmen von Kapitel VII der Satzungen der Vereinten Nationen vollzogenen Friedenseinsatz in Bosnien Vereinbarungen mit der NATO erforderlich, wie Sie wissen, um die Rahmenbedingungen der österreichischen Beteiligung rechtlich abzusichern.

Ihre Frage "nuklearer Ersteinsatz der NATO" betreffend kann ich für die österreichische Bundesregierung klar festhalten, daß Österreich grundsätzlich gegen den Einsatz von Nuklearwaffen ist und dies insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat.

Zur Frage 11:

Österreich als Nicht-NATO-Mitglied ist nicht die geeignete Adresse für Auskünfte über interne NATO-Überlegungen und Festlegungen dazu.

Zu den Fragen 4 und 14:

Österreich unterstützt das Konzept der nuklearwaffenfreien Zonen. Österreich vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß bei der Errichtung einer nuklearwaffenfreien Zone selbstverständlich das Einverständnis aller von dieser Zone erfaßten Länder gegeben sein muß. Solange in Europa Nuklearwaffen stationiert sind, ist leider – ich bedauere das – die Realisierbarkeit einer nuklearwaffenfreien Zone in Europa nicht möglich, was jedoch unsere Bemühungen in Richtung einer Verwirklichung dieses Ziels nicht beeinträchtigt.

Zur Frage 15:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wie Sie wissen, unterstütze ich sehr engagiert die Bestrebungen, Organisationen, die Fragen der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung behandeln, in Österreich zu verankern. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das jüngste Beispiel der CTBTO. Sollte sich die Frage der Errichtung eines Büros der Canberra Commission für Österreich stellen, so wird sie selbstverständlich von Österreich unterstützt werden.

Zur Frage 16:

Ich habe die Aufgabe der Nuklearkoordination innerhalb der Bundesregierung nicht abgegeben. Daher kann ich auch keine strategischen Auswirkungen dessen erkennen. Angesichts des zusätzlichen Engagements der für Strahlenschutz zuständigen Bundesministerin ist wohl innen- wie außenpolitisch klargestellt, daß die aktive Kernenergiepolitik für Österreich nach wie vor prioritäre Bedeutung hat.

Zur Frage 17:

Wir kommen jetzt zur zivilen Nutzung der Atomenergie. Nukleare Sicherheit und die Notwendigkeit umfassender Strukturreformen im Energiesektor jener Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen, sind thematisiert – nicht erst seit der Verabschiedung des Maßnahmenpaketes, sondern bereits seit Beginn der europäischen Debatte zur Erweiterung der Europäischen Union. Und es ist nicht zuletzt der Intervention Österreichs zu verdanken, daß es in Luxemburg, wie schon erwähnt, diese klare Verbindung gegeben hat und daß die Beitrittspartnerschaften sowohl die Schwerpunkte zukünftiger Unterstützung der Beitrittskandidaten definieren werden als auch insgesamt als Leitplan für die Schwerpunkte des Erweiterungsprozesses dienen werden. Die Diskussion auf Ratsebene wird hiezu noch weiter geführt werden. xxx(sic!)


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