Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 34

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lernt hat. Es ist in einer geradezu unverschämten Weise der Parteiproporz von Rot und Schwarz auch in diesem neuen Gesetz betreffend die Oesterreichische Nationalbank festgeschrieben, sodaß das Honolulu-Abkommen früherer Zeiten geradezu als Entpolitisierungspaktum bezeichnet werden muß gegenüber dem, was nun wieder an starrem rot-schwarzen Proporz in diesem Gesetz verpackt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es gibt – wenn Sie sich das anschauen, können Sie das feststellen – einen Generalrat, in dem punktuell ein Kräfteverhältnis von sieben zu sieben zwischen Rot und Schwarz vereinbart ist. Das Interessante daran ist, daß man sogar darangegangen ist, den Bundespräsidenten im Zuge der Bestellung der Organe der Nationalbank zu entmachten, weil er offenbar ein unverläßlicher Kantonist ist. Ein Bundespräsident, der sich als unabhängig bezeichnet, genießt offenbar nicht das Vertrauen der großen Koalition. Daher bestellt die Amtswalter und Organe des Generalrates in Zukunft nicht mehr der Bundespräsident, sondern die Bundesregierung. Da bleibt man unter sich.

Weiters fällt auf, daß die Anteile an der Oesterreichischen Nationalbank, soweit sie nicht die 50 Prozent der Republik betreffen, wiederum ausschließlich im Dunstkreis von SPÖ und ÖVP stehende Firmen halten.

Der Generalrat wird ohne öffentliche Ausschreibung bestellt. Das heißt, Herr Bundeskanzler Klima hat sich bereits nach wenigen Monaten seiner eigenen Ankündigung entledigt. Er hat uns im Zusammenhang mit dem Skandal um die Oesterreichische Kontrollbank und dem Selbstmord von Herrn Praschak noch groß verkündet, es werde unter Garantie bei allen öffentlichen Funktionen eine öffentliche Ausschreibung geben. – Beim Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank, also einem ganz wesentlichen Gremium, gibt es nicht einmal den Ansatz einer öffentlichen Ausschreibung. Man stellt, wenn man das Gesetz liest, sogar fest, daß das Direktorium nur aufgrund von unverbindlichen Dreiervorschlägen bestellt wird. Wiederum behält sich die Bundesregierung letztlich das Entscheidungsrecht vor, damit ja kein Falscher bestellt wird, damit ausschließlich rote und schwarze Parteigänger nominiert werden.

Das ist auch insoweit interessant, als in einer Zeit, in der vor allem darum gekämpft wird, die Notenbank maximal unabhängig zu halten – vielleicht hätte der Herr Innenminister die Freundlichkeit, die störenden Gespräche auf seiner Seite der Regierungsbank ein bißchen zu reduzieren –, in einer Zeit, in der um die Unabhängigkeit der Nationalbanken gekämpft wird, in Österreich die Unabhängigkeit aufgegeben und die Nationalbank mehr denn je an die Kandare der rot-schwarzen Koalition genommen wird.

Ich meine daher, daß dieser Proporz, wie er hier zementiert worden ist, ein Dokument des Sittenverfalls der großen Koalition ist, das klar aufzeigt, daß die große Koalition nicht bereit ist, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieses Gesetz stellt außerdem ein Dokument für die Versorgung von nicht mehr brauchbaren Politfunktionären dar. Es ist per Gesetz grundsätzlich verboten, daß öffentlich Bedienstete eine Funktion in der Organschaft der Oesterreichischen Nationalbank einnehmen, etwa Direktoren der Nationalbank werden. (Abg. Dr. Feurstein: Rüsch in Vorarlberg!) Man macht – Herr Kollege Feurstein, Sie haben ja mitgewirkt an diesem Dokument des Schreckens – eine Lex Nowotny, indem man für Herrn Professor Nowotny eine Ausnahmebestimmung schafft und sagt: Der Herr Professor Nowotny ist als Universitätsprofessor zwar Beamter, aber er darf Nationalbankdirektor werden; er hat so einen Frust darüber, daß er jahrzehntelang im Parlament nichts geworden ist, jetzt kriegt er ein Trostpflaster und wird in die Oesterreichische Nationalbank "entsorgt". (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er hat ja so viel Praxis!)

Herr Kollege Nowotny! Wir wissen, Sie gehen antichambrieren, damit Sie den Direktorposten in der Nationalbank bekommen. Dafür mußte man den "Maßanzug Nowotny" auch im Gesetz festlegen. (Abg. Mag. Stadler: Da schau her!)

Der zweite Versorgungsposten, Herr Kollege Nowotny, betrifft die Gattin des Arbeiterkammerpräsidenten Tumpel. Es ist vorgesehen, daß Frau Tumpel-Gugerell ebenfalls ins Direktorium


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