Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 35

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kommt, damit die "arme Arbeiterkammer-Familie" mit rund 6 bis 7 Millionen Schilling Jahresgage genug zum Leben hat. (Abg. Haigermoser: Unerhört!)

Drittens ist bekannt, daß Herr Vizekanzler Schüssel seine Pressesekretäre – den Herrn Pribil etwa – ebenfalls in die Nationalbank "entsorgen" will. So mußte dieses Gesetz geschaffen werden, damit es keine Hindernisse für unbrauchbare Politakteure mehr gibt. Sie sind in die Deponie der Oesterreichischen Nationalbank zu "entsorgen". (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zum vierten, meine Damen und Herren ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich nehme an, die Rednerlisten sind jetzt komplett, daher bitte ich, die Versammlung neben dem Präsidium aufzulösen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Bitte Platz zu nehmen! Auch die Kollegen des Finanzministeriums darf ich bitten, die Plätze einzunehmen. – Bitte fortzusetzen.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (fortsetzend): Viertens kann man hier anmerken, daß die ÖVP ebenfalls mit Geschick verhandelt hat, um die Erbpacht des Nationalbankpräsidenten beziehungsweise des künftigen Gouverneurs sicherzustellen. Es ist nämlich eine interessante Variante gelungen, wie der neue Gouverneur bestellt wird: Der Gouverneur bewirbt sich bei sich selbst!

Herr Präsident Liebscher war ja heute schon im Haus; er hat sich aber vorsorglich zurückgezogen, um sich die Peinlichkeit zu ersparen, wenn bekannt wird, daß er sich selbst nominieren wird. Er wird nämlich als Präsident der Nationalbank und Vorsitzender des Generalrates bei sich selbst die Bewerbung abgeben, ein Prüfungsverfahren über seine Qualität als Gouverneur durchführen und dann der Bundesregierung den Vorschlag unterbreiten, daß er, weil er eindeutig der Beste ist, zu bestellen ist! (Ironische Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist also der "Doppelcheck" der großen Koalition, um sich ihre Parteigänger und verläßlichen Mitstreiter im Proporzkorsett zu erhalten!

Ein wesentlicher Punkt bei dieser Novelle ist, daß sie, wie ich glaube, mit dem Rechtsstaat absolut unvereinbar ist. Sie ist deshalb unvereinbar, weil die drei großen Banken, die im rot-schwarzen Einflußbereich stehen – Raiffeisen-Zentralbank, BAWAG als Gewerkschaftsbank, Bank Austria als die rote Domäne und die Spielwiese der Herren Randa und Klima –, einen Generalratsitz in dem entscheidenden Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank innehaben, obwohl die Nationalbank die Kompetenz hat, als Meldestelle für Großkredite zu fungieren, und auch Bankenaufsichtsprüfungen durch die Nationalbank durchgeführt werden. – Jetzt muß mir jemand erklären, wie eine objektive Prüfung erfolgen kann, wenn die Hauptkonkurrenten, die Bank Austria, die BAWAG und die schwarze Raiffeisen-Zentralbank, dort drinnen sitzen und über die Großkreditbewegungen und über die Details des Kundengeschäftes und der Kreditbewegungen ihrer Konkurrenten Erhebungen machen und Informationen erhalten können. Das ist ein eklatanter Bruch mit allen marktwirtschaftlichen Grundsätzen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Eine Unverfrorenheit!)

Letztlich heißt das aber auch, daß sich die Kontrolleure selbst kontrollieren. Und gerade die ÖVP, die so gejammert hat über die Machtkonzentration bei BAWAG und Bank Austria, spielt hier mit, weil ihre eigene schwarze Raiffeisen-Partie im Grunde genommen dieselben Rechte der Wettbewerbsverzerrung bekommt, wie man sie der roten Seite zugestanden hat. Und diese Koalition hat uns vor wenigen Minuten noch durch den Herrn Finanzminister verkünden lassen, sie sei für faire Marktwirtschaft!

Das ist eine unfaire Marktwirtschaft, die Sie hier aufrechterhalten, das ist eine Parteibuchwirtschaft, wie sie in den schlechtesten Zeiten der fünfziger Jahre nicht auf der Tagesordnung war! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Das ist zum Wiehern!)

Die Nationalbank bleibt durch dieses Gesetz ein Selbstbedienungsladen erster Güte. Das Parlament hat mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien den verbindlichen Auftrag erteilt, daß alle ab dem Jahre 1997 in die Nationalbank eintretenden Mitarbeiter unter normales ASVG-Pensionsrecht mit Pensionskasse zu stellen sind. Dieser Auftrag wurde nicht eingehalten, und trotz


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