Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 33

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Ferner liegt das Verlangen von Frau Abgeordneter Mag. Kammerlander vor, eine kurze Debatte über die Beantwortung 3529/AB zur Anfrage 3520/J der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen betreffend das Multilateral Agreement on Investment durch den Herrn Bundeskanzler durchzuführen.

Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Drittens teile ich mit, daß ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen vorliegt, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 693/A (E) der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen betreffend Heilmittel und Heilbehelfe, Versäumnisse im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Frist bis zum 16. Juni 1998 zu setzen.

Schließlich gebe ich bekannt, daß ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen vorliegt, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 429/A der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird, eine Frist bis zum 11. Mai 1998 zu setzen.

Da die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten gleichzeitig gestellt wurden, ist für die Reihenfolge § 57b Abs. 5 der Geschäftsordnung maßgebend, wonach zunächst die Debatten über die Anfragebeantwortungen und dann die Debatten über die Fristsetzungsanträge stattzufinden haben. Innerhalb dieser beiden Gruppen ist § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden.

Daraus ergibt sich jene Reihenfolge, in der ich die Verlangen verlesen habe, und wir werden um 15 Uhr mit der ersten diesbezüglichen Debatte beginnen.

Allfällige Abstimmungen finden sogleich im Anschluß an die jeweilige Debatte statt.

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1080 der Beilagen): Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 171/1991 (1090 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Ein Verlangen auf Berichterstattung liegt mir nicht vor, daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte sehr.

9.59

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Nationalbankgesetz ist notwendig geworden, weil demnächst die Europäische Zentralbank entstehen wird und damit wesentliche Kompetenzen der Währungs- und Finanzpolitik delegiert werden.

Wenn man sich die Struktur dieses Gesetzes ansieht, gewinnt man freilich den Eindruck, daß die große Koalition von SPÖ und ÖVP aus dem Proporzgesetz des Jahres 1955 nichts dazuge


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