Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 51

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Einführung des Euros, die bereits in acht Monaten erfolgen wird, bedingt auch für die Oesterreichische Nationalbank eine Neudefinition ihrer Aufgaben. Wir müssen gerüstet sein, wir brauchen eben Entscheidungsstrukturen, um aktiv an der europäischen Notenbankpolitik mitwirken zu können. Der Wechsel von der Hüterin der heimischen Geldpolitik zu einer echten Mitspielerin im System der EZB macht daher die gegenständliche Novelle des Nationalbankgesetzes erforderlich. Das ist ja schon wiederholt angeklungen.

Aus der Randlage der europäischen Geldpolitik tritt nun die Oesterreichische Nationalbank als Mitspielerin in das Zentrum des Systems der Europäischen Notenbank. Dabei geht es um Kompetenzen, die an die EZB abgetreten werden müssen, aber inhaltlich geht es auch um mehr Mitwirkung und mehr Mitspracherecht; vom bloßen Nachvollziehen deutscher Geldmarktpolitik wird die heimische Nationalbank damit zur aktiven Gestalterin und Mitgestalterin des Europäischen Währungssystems. In der ihr übertragenen Rolle hat die Nationalbank primär die Aufgabe, für einen stabilen Euro und Preisstabilität zu sorgen. Das ist wichtig; das ist die erste – ich möchte sogar sagen: hehre – Aufgabe einer Notenbank.

Ich bin sehr froh darüber, daß mit dem österreichischen Gesetzentwurf von der in vielen Mitgliedstaaten geübten Gepflogenheit, die Preisstabilität zu einem Götzen zu erheben, abgegangen wird und die Berücksichtigung der Beschäftigungsentwicklung in den Zielkatalog mit aufgenommen wurde. Ich persönlich hätte mir hier noch eine stärkere Betonung der Arbeitsplatzsicherung gewünscht, denn der Euro als einigende Kraft in einem immer stärker verschmelzenden Europa kann nur dann die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen, wenn er von der Bevölkerung akzeptiert wird. Und diese Akzeptanz wird in erster Linie von der Preisstabilität, aber auch – und nicht zuletzt – von den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt abhängen.

Die heute zu beschließende Novelle ist eine solide Basis für die Einführung des Euro in Österreich. Die Nationalbank wird nachhaltig abgesichert und gleichzeitig mit jener Schlagkraft ausgestattet, die unsere Notenbank für eine führende Rolle im EZB-System brauchen wird.

Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dr. Günter Stummvoll zum Bericht des Finanzausschusses betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 2. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 171/1991 (1090 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 1 Z 78 tritt im § 87 Z 3 im ersten Satz an die Stelle des Wortes "Ernennung" das Wort "Ernennungen".

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der zuletzt von Frau Abgeordneter Huber vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite