Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 59

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kann. (Abg. Auer: Das ist er nicht!) Ein führungsstarker Generaldirektor setzt sich mit Argumenten durch, ein führungsschwacher braucht ein Gesetz. Offenbar braucht Herr Wala ein Gesetz.

Zum nächsten Aspekt, Herr Bundesminister, zu Ihren Ausführungen zum Unternehmensgegenstand der Nationalbank – § 2 – und im Zusammenhang mit den §§ 20 und 21: Damit hat sich bereits mein Fraktionskollege Helmut Peter auseinandergesetzt, und zuletzt hat Kollege Van der Bellen von den Grünen Ihnen in einer trefflichen Analyse dargelegt, was die §§ 20 und 21 bedeuten. Ich sage Ihnen, sie bedeuten ganz genau das, was Herr Van der Bellen gesagt hat: einen ganz engen und kurzen Zügel, der zwar nicht ein Zügel der direkten Weisungsmöglichkeiten ist, aber ein Zügel, der bei den Betroffenen vorauseilenden Gehorsam auslöst. Und das ist im Prinzip dasselbe. Wenn sich Weisungsfreiheit dadurch abbilden soll, daß Weisungen weder erteilt noch eingeholt werden können, dann sprechen Sie von Zustimmungserfordernissen, und dann sei das keine Weisung. Aber wenn man da und dort Zustimmung braucht, kann man nur etwas formulieren, das zustimmungsfähig ist. Das aber ist genau das Gegenstück zur Weisung.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, interpretieren Sie zu optimistisch, nämlich zu optimistisch vor dem Hintergrund der konkreten Zusammensetzung der Unternehmensorgane, da diese konkret so zusammengesetzt sind, daß sie sich eindeutig politisch nach der Primzahl 2, also nach dem Proporz, aufteilen lassen. Daher ist das, was Sie sagen, einfach nicht richtig.

Ein weiterer Aspekt ergibt sich, wenn Sie sich der eigenen Regierungsvorlage zuwenden und sich den § 9 vergegenwärtigen. Darin werden die Aktionäre beschrieben. Die Aktionäre sind darin derart definiert, daß praktisch nur die öffentliche Hand Aktionär sein kann. Denn Aktionäre müssen österreichische Staatsbürger, juristische Personen oder Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz in Österreich sein, es darf keinen ausländischen Einfluß geben, und so weiter. – Das ist alles okay, das unterschreiben wir. Aber warum dann nicht gleich die Republik Österreich? Warum tun Sie dann so, als ob die Nationalbank in ihrer inneren Struktur tatsächlich ein privatwirtschaftliches Konstrukt wäre – Kollege Helmut Peter hat das auch schon ausgeführt –, wenn Sie letztlich ganz exakte Aufgaben im Hinblick auf ein Monopol zuweisen?

Mit dieser Aufgabenzuweisung sind wir ja durchaus einverstanden. Wir sind der Meinung, daß die Aufrechterhaltung der Preisstabilität eine wichtige Aufgabe der Nationalbank ist. Aber sie ist eben nicht die Aufgabe einer Bank , sondern einer Nationalbank und damit einer Bank, die es in diesem Land nur einmal gibt. Daher steht sie nicht als Bank im Wettbewerb und ist keine Bank im eigentlichen Sinn des Wortes, sondern eben eine Nationalbank. Sie haben das noch einmal unterstrichen, Herr Bundesminister, und zwar durch Ihre Ausführungen zu den zusätzlichen Formulierungen in § 2 Abs. 2, in dem Sie sagen: Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, ist den volkswirtschaftlichen Anforderungen in bezug auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsentwicklung und so weiter Rechnung zu tragen.

Ja, das sind wichtige wirtschaftspolitische Ziele! Diese bedürfen eines öffentlichen Auftrages. Aber warum machen Sie das im konkreten Fall so kompliziert, daß Sie zwischen diesen öffentlichen Auftrag und die Organe scheinbar private Aktionäre einschalten? – Wenn Sie sich anschauen, wer an der Aufstockung des Grundkapitals mitwirken darf, so sehen Sie vier Mitwirkungsberechtigte: Zwei sind "zufällig" rot, zwei sind "zufällig" schwarz. Das Ganze ist eine Verschleierung des Proporzes, um nicht zu sagen eine Auslagerung des Proporzes. Es ist eine Ausgliederung des Proporzes, und zwar mit dem Vorteil für die berechtigten Bereiche, daß sie daraufhin den Proporz sogar unabhängig von Wahlergebnissen wahrnehmen können.

Wir sind der Meinung, daß der Proporz für sich, so, wie er in Österreich gehandhabt wird, falsch ist, doch ist er immerhin noch irgendwie nachvollziehbar. Aber jetzt lagern Sie ihn in Ihre wirtschaftlichen und politischen Vorfeldorganisationen aus: in die Wirtschaftskammer, in den ÖGB, in die P.S.K. Beteiligungsverwaltung AG und in die RZB. Damit haben Sie einen von Wahlergebnissen unabhängigen Proporz geschaffen, und das ist ganz, ganz schlecht! Da ist es mir lieber, es gibt das öffentliche Unternehmen Nationalbank mit klarer Transparenz, allen Berichtspflichten und einer echten Kontrolle – obwohl auch das in diesem Lande unter den herrschenden Verhältnissen ein Risiko ist und obwohl wir wissen, daß das erst recht wieder möglicher


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