Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 88

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf stimmen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist stimmeneinhellig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist gleichfalls einhellig. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 918 der Beilagen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist abermals die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen betreffend die Privatisierung von im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages, nämlich Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen sowie Erklärung der Republik Österreich in 990 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

So Sie dies tun wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig der Fall. Die Genehmigung ist erteilt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses gemäß Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, daß die Fassungen des Übereinkommens samt Zusatzprotokoll sowie des Protokolls über den Beitritt Griechenlands in französischer, italienischer und niederländischer Sprache dadurch kundzumachen sind, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten während der Amtsstunden aufliegen.

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig der Fall. Angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1050 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist einhellig der Fall. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Im Falle Ihrer Zustimmung in dritter Lesung bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.


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