Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 87

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum dritten Bereich: Ich glaube, daß die neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ein sehr wichtiger Akt sind, weil sie in Hinkunft auch zur Abfederung etwaiger Probleme, die es da oder dort geben kann, dienen können. Aber ich gebe all jenen recht, die meinen, daß die Struktur und vielleicht auch die Richtlinien, die der IWF hat, überdacht gehören. Diesbezüglich haben wir nicht nur innerhalb der Finanzminister der Europäischen Union eine ziemlich akkordierte Vorgangsweise besprochen, sondern ich weiß, daß auch beim IWF selbst Überlegungen angestellt werden, in welcher Weise der IWF künftighin operativ tätig werden soll und wie man ein Frühwarnsystem in Kraft setzen kann, ohne daß dann erst recht das entsteht, was an und für sich verhindert werden sollte – darauf hat schon Herr Abgeordneter Gusenbauer aufmerksam gemacht –, weil es sich insgesamt um eine sehr sensible Materie handelt.

Ich möchte meinen, daß der IWF ein Frühwarnsystem entwickeln muß, daß der IWF – das ist auch von den Finanzministern der Europäischen Union verlangt worden – die Unabhängigkeit der Notenbanken in all diesen Ländern sicherstellen muß, daß es an der Kontrolle und auch an den Bankenaufsichten liegt und daß erreicht werden muß, daß auch die privaten Banken, die häufig in sehr leichtfertige Kreditoperationen eintreten, für den Fall, daß es dann zu krisenhaften Erscheinungen kommt, letztendlich zur Kassa gebeten werden können. Es kann nicht so sein, daß unter Umständen erzielte spekulative Gewinne immer privatisiert werden, aber dann, wenn etwas passiert, die öffentlichen Hände herhalten müssen, um das System wieder in Ordnung zu bringen.

Wenn auch die Südostasienkrise weit weg ist, so glaube ich doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß es notwendig ist, daß wir die einzige finanztechnische Krisenfeuerwehr, die wir haben – vielleicht ist das in der Tat ein Mangel, und man muß darüber nachdenken –, mit jenen Mitteln und Möglichkeiten ausstatten, die sie braucht, um im Falle krisenhafter Erscheinungen auch operativ tätig werden zu können. Die Welt ist klein geworden, die Globalisierung verbindet uns alle. Krisenhafte Erscheinungen auf der einen Seite der Weltkugel sind oft schneller und mit gravierenderen Auswirkungen auch auf der anderen Seite der Weltkugel vorzufinden, als man denkt – mit Auswirkungen, die uns dann vielleicht nicht ganz recht sind.

Auch ich meine – das hat in den Diskussionen auch eine Rolle gespielt –, daß bei der Bewältigung krisenhafter Finanzerscheinungen meistens die sozial Schwächsten am stärksten unter die Räder kommen. Es ist daher wirklich notwendig, auch im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft darüber nachzudenken, daß im Falle solcher Erscheinungen nicht jene, die am allerwenigsten dafür können, dann tatsächlich die Rechnung begleichen sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß der Antrag, den ich heute gestellt habe, maßvoll ist, und daß es keinesfalls so ist, wie es ein Abgeordneter gemeint hat: daß sich die Amerikaner davon verabschiedet haben. Wir sind mit 412 Millionen Sonderziehungsrechten beteiligt, die USA mit 6 712 Millionen, also mit 1,2 zu 19,7 Prozent. Die USA können sich davon nicht verabschieden, sie werden das auch nicht tun. Ich meine daher, daß es im Interesse aller liegt, dem IWF jene Möglichkeiten zu geben, die er braucht, um weiterhin, wenn dies notwendig sein sollte, als Feuerwehr auftreten zu können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlußwort. Wir treten somit in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1078 der Beilagen.


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