Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 139

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Vertreter der Qualitätskontroll- und Sicherungseinrichtung SGS-Deutschland teilten bei einer Kennzeichnungskonferenz im September des Vorjahres in Wien mit, daß in ihrer Heimat der Schritt in Richtung einer zentralen Datenbank noch nicht erfolgt sei, und sie zollten dem Fortschritt in Österreich Anerkennung. Die Umsetzung des deutschen Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes stelle an die Betriebe gewaltige Anforderungen an Investitionen und Neuorganisationen des Betriebsablaufes. Dennoch müsse ab 1998 hinter jedem Stück etikettierten Rindfleisch ein zugelassenes Kennzeichnungs- und Dokumentationssystem mit objektiver Kontrolle stehen.

Die Vorteile der Kennzeichnung liegen nicht nur im Werbeeffekt, sondern auch darin, eine allgemeine Sicherheitsplattform für Rindfleisch aufbauen zu können. Daher sollte sich für die Betriebe weniger die Frage der Investition, sondern eher der Machbarkeit und Durchführung im eigenen Bereich stellen. Außerdem garantieren Produktkennzeichnungen wie das Biosiegel oder das AMA-Gütesiegel, daß die hohen Standards auch eingehalten werden, da deren Vergaben mit ständigen strengen Kontrollen verbunden sind.

Lassen Sie mich abschließend noch feststellen, daß Österreich bereits bei den europäischen Tiertransportrichtlinien und bei der europäischen Rindfleischkennzeichnung unter Beweis gestellt hat, daß es gelingt, durch triftige Argumente und Hartnäckigkeit europaweit Tierschutz- und Tierhaltungsstandards zu erhöhen und Normen zu verschärfen. Als nächsten Schritt gilt es, auf europäischer Ebene verbindliche gleichwertige Mindestnormen für die Nutztierhaltung zu formulieren, die allen Tierhaltern im Binnenmarkt und in den künftigen Mitgliedsländern Chancengleichheit in der Produktion garantieren. Dafür, meine Damen und Herren, wollen wir eintreten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Koller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.40

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz sollen drei Ziele erreicht werden: erstens, daß Unregelmäßigkeiten abgestellt werden, zweitens, daß die Konsumenten nicht getäuscht werden – das, was im Regal steht, muß ordnungsgemäß gekennzeichnet sein –, und drittens, daß die Ehrlichen nicht die Draufzahler sein dürfen.

Als im Jahre 1992 die Tierpässe abgeschafft wurden, nahm man es mit der Herkunftsbezeichnung nicht sehr genau. Jetzt gibt es zwei Ohrmarken bei der Kennzeichung bei Rindern, aber Gewähr, daß nicht gemogelt wird, bietet das auch keine.

Kollege Schwarzenberger hat gesagt, der Einsatz von Mikro-Chips zur Kennzeichnung von Tieren sei nicht durchführbar. Darauf muß ich ihm erwidern: Er erkennt offensichtlich die Zeichen der Zeit nicht. In der EU ist dies schon gang und gäbe. Das ist die Zukunft! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitlichen warnten seinerzeit vor dem EU-Beitritt. Auch bei diesem Gesetz geht es wieder um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dabei wird wieder einmal unser Mitspracherecht ausgeschaltet. Wie gesagt: Bei diesem Gesetz muß wieder einer EU-Richtlinie entsprochen werden. Das ist aber erst der Anfang. Es sind noch weitere österreichische Rechtsvorschriften dem EU-Recht anzupassen, insbesondere was die Strafbestimmungen betrifft, und zwar stehen noch bevor die Änderung des Futtermittelgesetzes, die Änderung des Düngemittelgesetzes, die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes, die Änderung des Saatgutgesetzes, die Änderung des Forstgesetzes, die Änderung des Wasserrechtsgesetzes, die Änderung des Qualitätsklassengesetzes und die Änderung des Weingesetzes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Muhr vom Bundeskanzleramt sagte im Ausschuß: Wir müssen EU-reif werden! – Das ist meiner Meinung nach eine unzureichende Auskunft eines Beamten an Abgeordnete. Bedenklich am Rindfleisch-Etikettierungsgesetz ist für uns erstens, daß die Vollziehung beim Moloch AMA liegt, zweitens, daß die Oberbehörde der Bundeskanzler


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