Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 85

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Richtig ist, daß es bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes nicht um Einsparungen gegangen ist. Es ging natürlich um größere Effizienz und auch um größere Handlungsspielräume.

In diesem Zusammenhang verweise ich noch auf das angekündigte Evaluierungsprogramm für die Bundesmuseen, das im wissenschaftlichen Bereich demnächst erstellt werden soll. Ich meine, man sollte der Frau Minister hier durchaus Mut machen und sagen, daß dies ruhig auch in anderen Bereichen fortgesetzt werden könnte, einerseits um Diskussionsstoff für das Parlament zu haben und andererseits auch Handlungsabläufe und Ergebnisse ablesen zu können.

Der Weg, den die Bundesmuseen beschreiten, hat seine Bestätigung auch in einem europaweit atypischen Besucherzuwachs gefunden. Ich erwähne in diesem Zusammenhang das MAK, die Österreichische Galerie – das wurde schon gesagt – mit der Monet-Ausstellung, aber auch das Naturhistorische Museum und das Völkerkundemuseum.

Der vorliegende Bericht zeigt auch, daß die Museen den neuen Entwicklungen im elektronischen Bereich Rechnung tragen. Ihre Darstellung im Internet finde ich ganz gut. Ich hätte im Bericht gerne mehr Publikumsresonanz über das Internet vorgefunden. Ich nehme an, dies wird im nächsten Bericht möglicherweise berücksichtigt werden.

Hervorzuheben ist die Albertina, die am Förderungsprogramm der Generaldirektion XIII, Industrie der EU zur Entwicklung neuer Software, teilnimmt, um Bestände digital aufzuarbeiten. Ebenso zu erwähnen ist die Österreichische Nationalbibliothek. Ich erinnere hier an die digitale Bibliothek, die gerade angelegt wird, um den BenützerInnen ein möglichst umfassendes Bibliotheksprogramm zu bieten.

Erwähnt soll allerdings auch – ich meine, das wäre eine Aufgabe für den Kulturausschuß – eine entsprechende Regelung werden. Diese gab es im Mediengesetz 1981 aus logischen Gründen – es gab damals noch keine Medien im elektronischen Bereich – noch nicht. Wenn die Nationalbibliothek das Gedächtnis der Nation sein soll, so ist gesetzlich zu veranlassen, daß es eine Möglichkeit über die freiwillige Abgabe der Belegexemplare hinaus gibt. Ich bin der Ansicht, in diesem Bereich gäbe es Handlungsbedarf und nicht nur Anlaß zur Freude für den zuständigen Direktor Marte über solch eine Gesetzesänderung.

100 Millionen Schilling mehr im Bereich Denkmalschutz sind eine Wiedergutmachung für die Kürzungen der letzten Jahre, die es gerade in einem sehr wesentlichen Bereich, nämlich dem des Denkmalschutzes, gegeben hat. Hier wäre noch auf die Beteiligung Österreichs am Förderprogramm für kulturelles Erbe der EU aufmerksam zu machen, die im Pilotprojekt zum Aktionsprogramm "Raphael" mit acht unterschiedlich regional verteilten Projekten stattfindet. Ein unerläßliches Ziel und eine wesentliche Aufgabe des neuen Präsidenten des Denkmalamtes wird es sein, diese Institution in die Teilrechtsfähigkeit zu führen. Ich kündige ihm jetzt schon dafür Gespräche von meiner Seite an. Ich hoffe, auch Kollege Cap wird an diesen teilnehmen, damit wir hier möglicherweise zu einem gemeinsamen Konsens kommen und das in irgendeiner Form vorantreiben können.

Unerläßlich scheint mir zu sein – speziell weil durch den Denkmalschutz eine Einschränkung der Eigentumsrechte stattfindet, und ein jeder, der ein altes Haus besitzt, weiß, was ihm da aufgebürdet wird und was er sich auch selber aufbürdet –, daß eine steuerliche Neubewertung diskutiert wird, und zwar ernsthaft. Auch das wäre eine Aufgabe für den Kulturausschuß. Man sollte sich wirklich einmal mit den Damen und Herren vom Finanzministerium zusammensetzen, um dieses Thema abzuhandeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Umsetzung der EU-Richtlinien noch ein paar Worte: Die Richtlinie 93/7/EWG sollte dahin gehend wirksam werden, daß Kulturgut, das widerrechtlich von einem EU-Staat in einen anderen ausgeführt wurde, wieder zurückgebracht werden muß. Voraussetzung dafür ist, daß es sich um Kulturgut handelt, das unter einer im Anhang des Gesetzes geführten Liste als nationales Kulturgut – das entspricht in Österreich dem öffentlichen Interesse – zu finden ist. Es handelt sich dabei um keine Handelsbeschränkung. Vielmehr wurde der widerrechtliche Akt gesetzt, bevor das EU-Recht gegriffen hat. Die EU-Richtlinie – und das sei noch dazu gesagt –


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