Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 88

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Meine Damen und Herren! Wir stehen nun vor der Situation, daß anstatt einer ordentlichen Ausgliederung nur die Umwandlung in Anstalten des Bundes ermöglicht werden soll. Das scheint mir eine halbe und damit völlig unbefriedigende Lösung zu sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ein Gremium, das unter anderem auch aus den Kultursprecherinnen und Kultursprechern der im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen Parteien bestehen soll, macht wohl überhaupt keinen Sinn, schon gar nicht, wenn man sich die oftmals wiederholte Forderung nach Entparteipolitisierung der Kulturpolitik von ÖVP-Kulturstadtrat Peter Marboe vergegenwärtigt. Hier wird mit gespaltener Zunge gesprochen, denn die parteipolitische Einflußnahme um jeden Preis scheint wieder einmal das einzige politische Ziel der ÖVP unter der Führung von Klubobmann Khol zu sein.

Wir Liberalen sind der Ansicht, daß es in keiner Weise sinnvoll ist, die dringend notwendigen Reformen sowohl im Bundestheater- als auch im Bundesmuseumsbereich aus parteipolitisch motivierten Beweggründen zu blockieren. Da die gegenseitigen Reaktionen darauf hindeuten, rege ich als Vertreterin des Liberalen Forums die baldige Einberufung einer Kulturausschußsitzung an, deren Ziel es sein soll, die neu aufgetauchten Argumente beziehungsweise Modelle der ÖVP zum Thema Ausgliederung der Bundestheater genauer zu beleuchten beziehungsweise die Vor- und Nachteile gegenüber dem SPÖ-Modell abzuwägen.

Da der Bundestheaterbericht 1996/97 zur Behandlung ansteht (Abg. Zweytick: Wer ist Vorsitzender des Kulturausschusses?), ist eine ideale Plattform zur Diskussion gegeben. (Abg. Mag. Stadler: Wer ist denn die Obfrau des Kulturausschusses? Ist es nicht Schmidt? Dann kann sie ihn jederzeit einberufen! Sagen Sie es der Schmidt!) Aber es müssen alle anderen Parteien damit einverstanden sein. Das erscheint uns als der einzig sinnvolle Weg, diese verfahrene Situation wieder zu verlassen und den gemeinsam eingeschlagenen konstruktiven Weg weiterzugehen – nicht um irgendeiner Partei Wahlkampfmunition für die nächsten Nationalratswahlen zu liefern, sondern um die geeignete rechtliche Basis für den Weiterbestand unserer wichtigsten kulturellen Institutionen für die nächsten Jahrzehnte zu schaffen.

Herr Kollege Klubobmann Stadler! Gerade Ihre Mitarbeiterin kam vorhin mit der Bitte zu mir – Sie stellen doch den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses –, etwas zu unterstützen, damit es auf die Tagesordnung kommt. Sie wissen daher genau, was ein Vorsitzender bei einer großen Regierungskoalition zu sagen hat. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Stadler: Wenn wir Ihre Unterstützung haben, kann nichts mehr passieren!)

Zum Kulturbericht 1996 ist zu sagen, daß dieser zwar eine Übersicht über die Besucher- und Budgetentwicklung der einzelnen Museen beziehungsweise der Nationalbibliothek bietet, daß allerdings nach wie vor keine museumspolitische Zielvorgabe vorhanden ist. (Abg. Mag. Stadler: Ihr schießt euch permanent ins Knie, wenn Schmidt nicht da ist!) Die zentrale Frage, was ein Museum der Zukunft eigentlich darstellen soll, also die Frage nach der zukünftigen Identität der einzelnen Museen, bleiben Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, auch in diesem Jahr schuldig.

Gerade als verantwortliche Ministerin muß man sich aber die Frage stellen: Wohin sollen sich unsere Bundesmuseen entwickeln? Sollen sie Tourismusattraktionen werden? Sollen sie Depots oder klassisch definierte Bildungsinstitutionen sein? – Diesen Fragen muß man sich stellen, und zwar für jedes einzelne Museum, denn ohne klar definierte Zielvorgaben kann es auch zu keiner sinnvollen Museumspolitik kommen. Sich nur auf das Budget, das zweifelsohne die Grundvoraussetzung darstellt, zu konzentrieren, ist nach Ansicht von uns Liberalen eindeutig zuwenig. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Nun komme ich noch zum Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EG verbrachten Kulturgütern. Der Kulturausschuß hat sich auch mit dieser Materie intensiv auseinandergesetzt. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie wird zwar das österreichische Ausfuhrverbotsgesetz noch perfektioniert, da nun unrechtmäßig ins EU-Ausland verbrachte nationale Kulturgüter zurückgefordert werden können, allerdings muß in Zukunft jede Käuferin und jeder Käufer, die oder der


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