Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 159

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meint, hier sei unüberlegt ein Gesetz vorbereitet worden, und es mußte offensichtlich unter Druck schnell, schnell gehandelt werden. Ich glaube auch, daß es dieser Druck war, dem wir dieses Gesetz zu verdanken haben.

Es ist ja so, daß diese Bundesregierung immer das Vorzeigekind bei der EU sein will. Es soll immer wieder gezeigt werden, daß wir alle Richtlinien in Österreich einführen, daß wir uns ja keine andere Meinung erlauben. Bisher waren es allerdings immer neue gesetzliche Bestimmungen, die uns von Brüssel aufoktroyiert worden sind, selbst wenn wir nicht einverstanden waren. Mit diesem Gesetz wird aber contra legem gehandelt. Das ist besonders verwerflich, und damit treiben Sie wirklich die Sache auf die Spitze, meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich sollte in einer Horuck-Aktion – ohne Eingehen auf die österreichische Gesetzeslage und auf unsere bewährten Instrumentarien – etwas eingeführt werden, was ganz einfach dem fundamentalen Bestand unseres bürgerlichen Rechtes widerspricht. Und das lehnen wir vehement ab!

Andere Länder, die diese Bestimmung ebenfalls mit einer EU-Richtlinie vorgeschrieben erhalten haben, haben sich gewehrt – beispielsweise Italien und die Bundesrepublik Deutschland –, weil diese Richtlinie eben einen tiefen Eingriff in die bürgerliche Rechtsordnung darstellt. Das haben diese Länder nicht akzeptiert. Wir in Österreich haben natürlich wieder sofort gehandelt – sofort nicht, aber doch immerhin sehr schnell –, und leider Gottes haben die Koalitionsparteien unserem Vorschlag nicht stattgegeben. Wir haben nämlich angeregt: Warten wir doch ab! Deutschland wird von der EU geklagt, weil es diese Rechtsnorm nicht in nationales Recht übernommen hat. Warten wir doch ab, wie dieser Prozeß ausgeht! Italien steht schon vor dieser Klage. – Nein, bei uns wird nicht abgewartet, sondern mit der heutigen Beschlußfassung wird diese EU-Richtlinie auch in nationales Recht übergeführt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wir wollen eine Klage abwenden!)

Herr Kollege Morak hat gemeint, Deutschland will diese EU-Richtlinie trotzdem übernehmen, aber das stimmt ganz einfach nicht. Und er hat gemeint, Italien stehe vor der Übernahme. – Das stimmt aber überhaupt nicht, sondern diese Länder lassen es auf eine Klage ankommen.

Herr Minister Bartenstein! Sie sagen, wir wollen die Klage abwenden. – Na, riskieren wir es doch endlich einmal! Sagen wir doch einmal, wir lassen uns von der EU nicht mit Grundsätzen überrennen, die unserer jahrhundertelangen Tradition widersprechen! Ich finde, das können wir doch einmal riskieren. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Jung: Vorauseilender Gehorsam!)

Wenn Sie schon sagen, man muß der EU gegenüber unbedingt beugsam sein, dann mache ich Ihnen den Vorhalt, daß wir bezüglich dieser EU-Richtlinie keinen Vorbehalt angemeldet haben. Das wäre ja in unserer Macht gestanden, das hätte ja zu den Hausaufgaben gehört, von denen Jörg Haider immer wieder gesprochen hat. Wir hätten uns einmal anschauen müssen, was mit dem EU-Beitritt eigentlich noch alles verbunden ist. Und dazu hätte auch diese EU-Richtlinie gehört, denn diese ist schon seit dem Jahre 1993 im Bestand des EU-Rechtes, und wir sind erst mit 1. Jänner 1995 beigetreten.

Mit der Übernahme dieser EU-Richtlinie werden also nicht nur fundamentale Grundsätze des österreichischen Rechts über den Haufen geworfen, sondern es werden noch etliche andere Probleme auftauchen, und zwar finanzielle Probleme. Diesbezüglich gibt die Regierungsvorlage überhaupt keine Auskunft, was das alles kosten wird. Weiters wird auch verschiedenen Bedenken nicht Rechnung getragen, die im Begutachtungsverfahren laut geworden sind. So zum Beispiel hat die Bundeswirtschaftskammer darauf aufmerksam gemacht, daß Rechte rückwirkend erhoben werden können. Stichtag ist der 31. Dezember 1992, obwohl Österreich erst mit 1. Jänner 1995 der EU beigetreten ist. Damit wird die Rechtsunsicherheit noch weiter erhöht.

Weiters wird im Begutachtungsverfahren auch noch bemerkt, daß mit diesem Gesetz das Bundesdenkmalamt in eine Position kommt, der es wahrscheinlich nicht gewachsen ist. Denn einerseits muß das Bundesdenkmalamt die Aufgabe erfüllen, ausländischen Antragstellern Hilfe zu leisten, andererseits soll es österreichischen Interessen zum Durchbruch verhelfen. – Also


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