Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 160

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wie dieser "Spagat" vom Bundesdenkmalamt vollzogen werden kann, das ist ebenfalls noch ungeklärt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Das Gesetz, das Sie heute durchdrücken werden, geht weder konform mit unserer nationalen Rechtsordnung, noch trägt es zur Rechtssicherheit bei, noch ist gewährleistet, daß die Durchführung dieses Gesetzes auch reibungslos funktionieren wird. Und deshalb lehnen wir es ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Konrad. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.17

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen jener Abgeordneten an, die den vorliegenden Kulturbericht als positiv bewerten, und zwar deshalb, weil dieser einen guten Überblick über den Ist-Zustand gibt und weil er gleichzeitig die Schwierigkeiten sichtbar macht, mit denen sich das Museumswesen auch in Österreich konfrontiert sieht. Das heißt, traditionelle Aufgaben stehen neuen Bedürfnissen und Anforderungen gegenüber.

Aus meiner Sicht geht es hier um drei Schwerpunktaufgaben: Aktuelle Bezüge geschichtlicher Erfahrung sollen hergestellt und erlebbar gemacht werden, das kulturelle Verständnis und Bewußtsein soll erweitert werden, gleichzeitig soll aber auch die Anpassung an die moderne Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft gelingen.

Was im Bericht allerdings schon unmißverständlich als angestrebtes Ziel definiert wird, nämlich eine Reform der Bundesmuseen durch Autonomisierung und Dezentralisierung, um – wie es heißt – einen höheren Effizienzgrad und eine höhere Marktorientierung zu erreichen, das steht ja noch in Diskussion, und in dieser Diskussion sind aus unserer Sicht Fragen zu stellen und auch Antworten zu finden. Diese Fragen lauten etwa: Welchen Innovationsschub wird die höhere Marktorientierung bringen? Was heißt denn überhaupt höhere Effizienz? Was sind die sogenannten objektiven Kriterien, nach denen die Dotationen aus dem Bundesbudget bemessen werden sollen? Und vieles andere mehr.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch eine Anforderung an zeitgemäße Museen ansprechen, eine Anforderung, die im vorliegenden Bericht gar keinen Niederschlag findet – mir ist auch klar, warum, weil sie nämlich von den österreichischen Bundesmuseen noch nicht oder noch kaum berücksichtigt wird –, und das ist die Frage der Gender-Perspektive. Ich halte es für eine demokratiepolitisch wichtige Aufgabe, auch der österreichischen Bundesmuseen, die Verleugnung weiblicher Kultur und Geschichte bewußt zu machen und vor allem auch aufzuheben.

International wird schon seit den frühen achtziger Jahren eine breite Diskussion dazu geführt, und auch in Österreich haben sich einige Expertinnen und Experten dieser Frage angenommen. Es gibt vor allem im Ausland entsprechende Museumsmodelle und Initiativen, die dort auch verwirklicht sind. Es gibt also bereits Museumskonzepte, in denen das Geschlecht als zentrale Kategorie ganz bewußt berücksichtigt wird.

Wenn die österreichischen Bundesmuseen also nicht nur Beharrungsorte und Bewahrungsorte sein wollen und sollen, sondern eben auch Orte der kritischen Auseinandersetzung mit und durch Kunst und Kultur, dann dürfen sie sich auch dieser Gender-Perspektive nicht verschließen. Ich hoffe sehr, daß diese Entwicklung schon im nächsten Kulturbericht dokumentiert sein wird.

Ich möchte noch kurz auf den zweiten Punkt, den wir heute diskutieren, eingehen, nämlich auf die Rückgabe von widerrechtlich verbrachten Kulturgütern. Aus unserer Sicht kann ich dazu sagen, daß mit dem Gesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter eine korrekte und verantwortungsbewußte Lösung ermöglicht wird. Im Horizont dieser Verantwortung


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