Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 112

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Die Ansätze der Kommission betreffend die zukünftige Gestaltung der Politik für die ländliche Entwicklung werden befürwortet, da der integrale Ansatz für die Entwicklung der ländlichen Regionen den einzig richtigen und gangbaren Weg für die zukünftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik darstellt. Trotzdem sind Verbesserungen notwendig. So sind insbesondere die ökologisch besonders sensiblen Regionen in der Kofinanzierung der Umweltprogramme mehr zu berücksichtigen oder ist ein Sockelbetrag für kleine Betriebe in Bergbauerngebieten einzuführen.

Zur Frage 4:

Die Erweiterung der Europäischen Union stellt eine Herausforderung dar, die nur mit guter und sorgfältiger Vorbereitung in den beitrittswilligen Ländern, aber auch innerhalb der Europäischen Union mit Erfolg gegangen werden kann. Wir wollen die Erweiterung der Europäischen Union zu einem Erfolg machen.

Seitens der beitrittswilligen Länder müssen noch viele Anstrengungen zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für den EU-Beitritt erbracht werden. Diese Reformen, meine Damen und Herren, erfordern auch in unserem Interesse die Unterstützung durch die Europäische Union. Wir stehen daher den Vorschlägen für die finanzielle Hilfe an die Beitrittsländer im Rahmen der Vorbereitungsstrategie positiv gegenüber.

Andererseits muß aber die Europäische Union selbst die Voraussetzungen für die Erweiterung schaffen. Österreich geht davon aus, daß für die Erweiterung nunmehr ein intensiver längerer Verhandlungsprozeß erforderlich sein wird, um sicherzustellen, daß die beitrittswilligen Länder alle Verpflichtungen aus einer Mitgliedschaft auch praktisch erfüllen können. Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik steht fest, daß Übergangsmechanismen unumgänglich sind. Diese Regelungen werden, meine Damen und Herren, zentraler Bestandteil der Verhandlungen sein müssen, weil klar ist, daß die Integration in die Gemeinsame Agrarpolitik nur schrittweise erfolgen kann.

Dieser Ansatz der schrittweisen Integration wird im übrigen auch von der Kommission voll mitgetragen, weil er der einzig praktikable Weg ist, die Erweiterung positiv zu gestalten.

Österreich hält selbstverständlich weiterhin an seiner Forderung einer spezifischen Übergangshilfe in den Grenzregionen diesseits der Grenze fest, weil diese Regionen, die lange an der Grenze zum Eisernen Vorhang gelebt haben, diese Vorbereitungshilfe brauchen und diese notwendig ist, um die Stabilität dieser Regionen sicherzustellen.

Zur Frage 5:

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, daß Sie die Vorschläge zu der Milchmarktordnung kennen. Sie bestehen im wesentlichen darin, daß die Quotenregelung bis 2006 verlängert werden soll. Die Kommission plant eine Aufstockung der Milchquote für Jungunternehmer und für Unternehmer in Berggebieten. Die Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver sollen in vier Etappen bis zum Jahr 2003 um 15 Prozent gesenkt werden. Zum Ausgleich für die Senkung der Interventionspreise soll eine Milchkuhprämie eingeführt werden.

Aus österreichischer Sicht ist dazu folgendes festzuhalten: Wir befürworten die Beibehaltung der Quote, weil die Sicherung der Milchquote die Grundlage für die Bewirtschaftung insbesondere in Berg-, benachteiligten und Grünlandgebieten ist. Ohne Milchquote ist auf Dauer eine Bewirtschaftung dieser Regionen in Frage gestellt. Daher ist die Beibehaltung der Quote unser zentrales Anliegen.

Die Vorschläge hinsichtlich der Interventionspreise werden von uns als zu weitgehend und als durch die Marktsituation nicht gerechtfertigt angesehen.

Aus österreichischer Sicht ist die vorgeschlagene Milchkuhprämie grundsätzlich richtig, allerdings ist die vorgeschlagene Berechnung der Milchkuhprämie aus österreichischer Sicht abzulehnen und nicht befriedigend. Wir wollen, daß die Milchkuhprämie nicht nach dem EU-Milchlei


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