Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 113

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stungsdurchschnitt berechnet wird, sondern nach dem nationalen Durchschnitt beziehungsweise daß die Situation der Bauern in den benachteiligten Gebieten in besonderer Weise berücksichtigt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dies kann auch dadurch geschehen, daß Österreich die Einbeziehung der Milchkuh in die Prämienregelung für die Extensivierungsprämie verlangt. Damit wäre auch ein positiver Effekt für diese unsere sehr extensive Milchwirtschaft gegeben.

Die Erhöhung der Milchquote wird aus österreichischer Sicht skeptisch beurteilt, weil sie zu einer Steigerung der Milchanlieferung und damit der Menge führt, die ihrerseits zu einem weiteren Preisdruck führen würde. Wenn in diesem Fall Alternativen möglich sind – ich denke etwa an die besondere Situation der Milchkuhprämienberechnung in Berggebieten –, wäre dies aus unserer Sicht der bessere Weg.

Österreich unterstützt weiters alle Vorschläge zur Stärkung der aktiven Milcherzeuger.

Zur Frage 6:

Die Kommission schlägt im wesentlichen die Reduktion der institutionellen Preise um 30 Prozent, die Abschaffung der Intervention und die Aufstockung der Direktzahlungen im Bereich der Rinderprämien vor. Die Kommission schlägt weiters eine bestimmte Flexibilität im Rahmen der Prämien vor, um auf nationale Besonderheiten besser reagieren zu können.

Aus österreichischer Sicht ist festzuhalten, daß ein Entfall der Intervention jedenfalls abgelehnt wird, weil wir dieses Sicherheitsnetz für diesen so sensiblen Sektor brauchen.

Die Preisreduktion, wie sie die Kommission vorschlägt, ist in dieser Form aus österreichischer Sicht nicht akzeptabel, weil dadurch die Ziele der Kommission, nämlich Marktstabilität und Nachfragesteigerung, aus unserer Sicht nicht erreicht würden. Es ist aus österreichischer Sicht vor allem festzuhalten, daß allfällige Preisreduktionen jedenfalls durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Direktzahlungen im Rinderbereich kompensiert werden müssen. Die Vorschläge sehen nur eine teilweise Kompensation vor und sind daher nicht ausreichend.

Im Detail möchte ich noch festhalten, daß die nationalen Pauschalbeträge für Zusatzzahlungen grundsätzlich im Sinne einer nationalen Flexibilität unter Rücksichtnahme auf nationale Besonderheiten positiv zu sehen sind. Es hat allerdings eine kritische Prüfung der Rahmenbedingungen und der Höhe dieser nationalen Zahlungen aus EU-Mitteln zu erfolgen.

Es ist aus unserer Sicht wichtig und richtig, daß die Kalbinnen in Zukunft in die Förderung miteinbezogen werden. Das ist eine wesentliche agrarpolitische Zielsetzung insbesondere in den Grünlandgebieten.

Eine Reduktion der Mutterkuhquote ist aus österreichischer Sicht abzulehnen, weil sie uns genau in der Aufbauphase, nämlich in den ersten Jahren der Mitgliedschaft, Chancen nehmen würde, die andere Länder seit vielen Jahren haben.

Österreich tritt auch für die Möglichkeit der nationalen Zusatzprämie im Mutterkuhbereich ein. Die Extensivierungsprämie und deren Forführung ist für die spezifische österreichische Situation positiv. Wir wollen, daß auch in Zukunft ein Element für den Kälbermarkt im Bereich der Rindermarktordnung festgehalten ist, wenn es möglich ist, ausschließlich im Bereich der lebenden Kälber und nicht der aus unserer Sicht – ich sage das sehr offen – nicht wirklich optimalen respektive abzulehnenden Herodes-Prämie.

Zur Frage 7:

Die Kommission schlägt eine Senkung der Interventionspreise im Ausmaß von 20 Prozent sowie die Einführung einer nicht erzeugnisgebundenen Ausgleichszahlung vor, das heißt einer einheitlichen Prämie für die Kulturpflanzen, sowie die Festlegung der Stillegung auf null Prozent.


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