Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 114

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Aus österreichischer Sicht ist dazu festzuhalten: Die vorgeschlagenen Preisreduktionen finden nicht unsere Zustimmung, weil sie durch die erwartete Entwicklung auf dem Weltmarkt nicht gerechtfertigt sind. Aus österreichischer Sicht ist jedenfalls festzuhalten, daß eine volle Kompensation bei allfälligen Preissenkungen auch im Getreidebereich vorgesehen werden muß. Eine einseitige Kürzungsmöglichkeit der Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit von der Marktpreisentwicklung ist nicht gerechtfertigt. Das Prinzip der einheitlichen Feldkulturenprämien ist grundsätzlich richtig, muß aber ergänzt werden durch Anreizsysteme zur Sicherung des Ölpflanzen- und Eiweißanbaus.

Meine Damen und Herren! Wir wollen weiters erreichen, daß die Flächenstillegung als bewährtes Instrument zur Marktlenkung beibehalten wird und eine Flächenstillegung dann wieder eingeführt werden kann, wenn es die Marktentwicklung erfordert. Und wir wollen jedenfalls erreichen, daß die derzeit noch fehlende Perspektive für den Sektor der nachwachsenden Rohstoffe durch ein integriertes Konzept ersetzt wird, das den Anbau von Pflanzen zur Gewinnung von Energie und Rohstoff auf Ackerflächen in der Europäischen Union sicherstellt. Ich denke etwa an die Ausweisung von Vorzugsflächen, an die differenzierten Zahlungen in den gemeinsamen Marktordnungen oder etwa an die Schaffung von nachfrageseitigen Impulsen für nachwachsende Rohstoffe.

Zur Frage 8:

Mit den Verordnungsvorschlägen sieht die Kommission für den ländlichen Raum im wesentlichen folgendes Konzept vor: Im Rahmen der Strukturpolitik ist im neuen Ziel 2 eine Verankerung der ländlichen Gebiete vorgesehen. Als neue flankierende Politik zur Gemeinsamen Agrarpolitik wird eine horizontale Verordnung zur Unterstützung des gesamten ländlichen Raums vorgeschlagen.

Da geht es im wesentlichen um die folgenden drei Maßnahmengruppen:

Die Begleitmaßnahmen aus dem Jahre 1992, das sind die Umweltpolitik, sprich die bisherige Richtlinie 2078, die forstliche Förderung, die bisherige Richtlinie 2080, und die in Österreich nicht zur Anwendung gebrachte Vorruhestandsregelung.

Zweitens handelt es sich um die Ausgleichszahlungen an Landwirte in benachteiligten Gebieten, sprich das, was wir als Bergbauernförderung kennen, und die Förderung der Betriebe in den benachteiligten Regionen.

Die dritte Gruppe: Maßnahmen zur Modernisierung und Diversifizierung. Das betrifft insbesondere die Investitionsbeihilfe an bäuerliche Betriebe, die Investitionsbeihilfe an Verarbeitungssektoren der gewerblichen und industriellen Wirtschaft und das Programm für die Jungübernehmer, für junge Landwirte.

Österreich hält diesen integrierten Ansatz der ländlichen Entwicklung für positiv, für einen entscheidenden Schritt einer integrierten Sichtweise der Probleme des ländlichen Raums, die nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die gewerbliche Wirtschaft, die Arbeitnehmer, die Infrastruktur, alle Bereiche des erfolgreichen ländlichen Entwicklungsprojektes bis hin zur Dorferneuerung und Ernteversicherung erfaßt.

Zur Frage 9:

Die Ermöglichung eines Sockelbetrages ist, wie gesagt, eine Kernforderung des Bergbauern-Memorandums der österreichischen Bundesregierung und eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Absicherung der Bewirtschaftung in den benachteiligten Gebieten. Die nun vorgelegte horizontale Verordnung für die integrierte ländliche Entwicklung sieht eine Reihe von Neuerungen vor, insbesondere sieht sie eine Aufstockung der Obergrenze je Hektar vor und eine Durchschnittsbildung, die den nationalen Gestaltungsspielraum erhöht. (Abg. Ing. Reichhold: Renationalisierung!) Herr Kollege Reichhold! Auf dieses Steckpferd von Ihnen komme ich noch zu sprechen. Ich rede von der nationalen Flexibilität, und das ist Gott sei Dank etwas gänzlich anderes als Renationalisierung. (Beifall bei der ÖVP.)


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