Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 115

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Meine Damen und Herren! Es wäre heute verfrüht, bereits abschließend zu sagen, daß der Sockelbetrag positiv erledigt ist. Die Richtung, die mit den Kommissionsvorschlägen eingeschlagen wird, ist richtig. Diese Frage beziehungsweise diese Forderung hat höchste Priorität.

Zur Frage 10:

Es ist die Absicht der österreichischen Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß bei der Konzeption von Agrarförderungen verstärkt soziale Kriterien berücksichtigt werden. Österreich spricht sich daher für eine Begrenzung der einzelbetrieblichen Ausgleichszahlungen aus den gemeinsamen Marktorganisationen, insbesondere durch Modulierung nach der Betriebsgröße auf EU-Ebene, das heißt EU-einheitlich, aus. Insofern scheint der horizontale Vorschlag betreffend Modulierung der Prämien, den die Kommission vorgelegt hat, ein praktikabler Ansatz zu sein.

Österreich spricht sich aber eindeutig gegen nationale Differenzierungen bei Förderungsauflagen und -kriterien aus. Österreich lehnt solche nationale Differenzierungen ab, weil es dadurch zu neuen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen würde und manche darunter Renationalisierung verstehen könnten.

Zur Frage 11:

Im wesentlichen sind nach der ersten grundsätzlichen Debatte drei Gruppen von Mitgliedstaaten auszumachen: Jene, die den Kommissionsvorschlägen positiv oder grundsätzlich positiv gegenüberstehen, wie das Vereinigte Königreich Schweden oder in Abstufungen Dänemark und die Niederlande. Die zweite Gruppe ist jene der Mittelmeerländer, die auf die spezifischen Probleme der mediterranen Erzeugnisse einen besonderen Schwerpunkt legen, und die dritte Gruppe von Mitgliedstaaten ist jene, die sich skeptisch bis ablehnend zu den Kommissionsvorschlägen geäußert hat. Österreich reiht sich mit seiner Stellungnahme in die dritte Gruppe ein.

Zur Frage 12:

Die Vorschläge zur Reform der GAP basieren auf der Grundlage des Artikels 43, das heißt, der Rat, in dem Fall "Landwirtschaft", beschließt darüber mit qualifizierter Mehrheit, nachdem die Stellungnahme des Europäischen Parlaments im Rahmen des Konsultativverfahrens eingelangt ist. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme für November 1998 in Aussicht gestellt. Es ist aber bei dem Zeitplan auch die allgemeinpolitische Sicht mitzubedenken.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1999 und die damit einhergehende Auflösung des Europäischen Parlaments sowie im Hinblick auf die Neukonstituierung der Europäischen Kommission wird immer deutlicher von verschiedensten Seiten auf die Notwendigkeit der Verabschiedung des Gesamtpaketes vor dem Sommer 1999 verwiesen. Besondere Dringlichkeit erfährt dieser Zeitrahmen durch das Auslaufen des Finanzrahmens Ende 1999. Damit wären etwa die Agrarleitlinie und die gesamte Finanzierung ab 1. Jänner 2000 in Frage gestellt. Kommt es im Jahr 1999 zu keiner Beschlußfassung über die Reform, wäre etwa die Frage der Milchmarktordnung in der Luft hängend.

Es ist daher heute verfrüht, über einen exakten Zeitplan für die Agenda und die Reformvorschläge zu reden. Es ist aber erkennbar, daß sich Ende 1998, Anfang 1999 eine wichtige und daher auch für unsere Präsidentschaft wichtige Phase ergibt.

Zur Frage 13:

Die Kommission beurteilt die WTO-Entwicklung und die Perspektive hinsichtlich der Nachfrage- und der Weltmarktentwicklung derart, daß sie meint, daß zwei Schlüsselfaktoren den Haupteinfluß bilden. Der erste ist das Bevölkerungswachstum, und der zweite sind die steigenden Einkommen weltweit. Die Bevölkerungszahl steigt jährlich um 85 Millionen, wodurch eine steigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln zu erwarten ist.

Die Kommission hält weiters fest, daß die neuen multilateralen Verhandlungen ab 1999 als Fortsetzung der Uruguay-Runde aufgenommen werden, obwohl es dazu auch andere Meinungen


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