Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 116

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gibt. Es ist erkennbar, daß die Frage des Außenschutzes und der Verringerung der Exportsubventionen neuerlich Gegenstand dieser WTO-Runde sein werden. Auch die Frage der Sicherung der produktionsunabhängigen Direktzahlungen wird aus unserer Sicht im Mittelpunkt stehen genauso wie die zunehmend sensiblen Themen wie etwa, daß weltweite Umwelt- und Sozialstandards eingeführt werden müssen, um tatsächlich zu einem fairen Weltmarkt und zu fairen Bedingungen zu kommen.

Der Rat "Landwirtschaft" hat dazu im November vergangenen Jahres eine politische Stellungnahme beschlossen, und das ist für mich die wesentliche. Diese besagt: Erstens soll Europa die Möglichkeit erhalten bleiben, weiterhin eine Landwirtschaft zu entwickeln, die seinen besonderen Merkmalen entspricht und sehr hohen Qualitäts- und Sicherheitsnormen genügt. Zweitens soll dafür Sorge getragen werden, daß der Agrarhandel und die Liberalisierung der Märkte sich in einen Rahmen einfügen, der bedeutet, daß die für die europäischen Landwirte und Agrarerzeugnisse geltenden Auflagen international anerkannt werden und weder der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz noch der Grundsatz der Solidarität mit den Entwicklungsländern in Frage gestellt wird.

Diese Position wird von mir voll unterstützt. Diese Position für die nächste WTO-Runde ist aus meiner Sicht für die bäuerliche Landwirtschaft eine wesentliche Grundlage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Frage 14:

Ich habe den Rat darauf aufmerksam gemacht, daß wir dem vorgeschlagenen radikalen Preissenkungskonzept in dieser Form nicht zustimmen können: erstens, weil die europäische und die österreichische Landwirtschaft aufgrund der höheren Produktionsstandards im ökologischen, veterinären und phytosanitären Bereich unter anderen Kostenbedingungen erzeugt und die Weltmarktpreise diese erhöhten Kosten nicht abdecken, und zweitens, weil ich für eine vernünftige Balance in der bäuerlichen Einkommensbildung zwischen Direktzahlungen und Markterlösen eintrete.

Darüber hinaus erachte ich es als nicht mit den Schlußfolgerungen vom November vereinbar, daß die Kompensation, wie sie die Kommission vorschlägt, unvollständig und unzureichend ist. Die vollständige Kompensation ist jedenfalls eine Grundvoraussetzung für weitere Verhandlungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Frage 15:

Meine Damen und Herren! Der Rat hat in seinen Schlußfolgerungen vom November ebenfalls klargemacht, daß die Agrarvorschriften vereinfacht und stärker im Hinblick auf die nationalen Bedingungen adaptiert werden sollen. Dabei muß aber nach Ansicht des Rates darauf geachtet werden, daß die letztlich gewählte Lösung keine Wettbewerbsverzerrung verursacht und weder zu einer Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik noch zu einer Übertragung der finanziellen Lasten auf die Mitgliedstaaten führt. Das sind die beiden Eckpunkte für nationale Flexibilität.

Ich erteile allen Ideen der Renationalisierung dezidiert eine Absage, weil diese dem Grundgedanken der Europäischen Union widerspricht und letztendlich zu Lasten insbesondere auch der kleineren Länder geht, weil nur die gemeinsame Politik auch die Möglichkeit gibt, für kleinere Mitgliedstaaten gemeinschaftliche Regelungen durchzusetzen.

Die in der Frage angesprochene Halbierung der nationalen Förderungen für die Landwirtschaft würde für die österreichischen Bauern zu einer Katastrophe führen und ein massives Bauernsterben zur Folge haben. Bedenkt man, daß heute die bäuerlichen Einkommen bereits zu mehr als zwei Drittel aus Direktzahlungen in Form von Leistungsabgeltung und Marktordnungsprämien resultieren, dann ist daraus ersichtlich, daß die Verwirklichung der Halbierung, nämlich dieser Forderung nach Halbierung, einer Kürzung der bäuerlichen Einkommen um etwa 40 Prozent gleichkommen würde. Umgelegt auf einen durchschnittlichen Bergbauernbetrieb mit Einkünften von etwa 240 000 S aus der Land- und Forstwirtschaft im Jahre 1996 und einem Anteil


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