Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 168

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kindfamilien gibt es aber ... (Abg. Gaugg: Dank österreichischer Gerichtshöfe!) Die Gerichtshöfe? – Wenn Sie das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis gelesen haben, Herr Gaugg – es ist zwar sehr mühsam –, sehen Sie, daß uns die Gerichtshöfe nicht vorgeschrieben haben, was wir machen sollen und in welchem Ausmaß das zu geschehen hat. (Abg. Gaugg: Aber Sie haben etwas machen müssen!) Lesen Sie es, dann reden wir weiter, und dann können wir Kärntnerisch reden, dann verstehen nur wir zwei uns! (Beifall bei der SPÖ.)

Für einkommensschwächere Mehrkindfamilien gibt es pro Monat weiters einen Bonus, nämlich ab dem dritten Kind 200 S. Für Alleinerzieher/Alleinerzieherinnen, Alleinverdiener/Alleinverdienerinnen mit geringem Einkommen wird bereits 1999 eine Erhöhung der Negativsteuer von 2 000 S auf 5 000 S jährlich wirksam werden. Auch was die Finanzierung dieser zusätzlichen Mittel anlangt, ist meiner festen Überzeugung nach eine vernünftige Lösung gefunden worden. Sie wird je zur Hälfte aus dem Budget und aus dem FLAF, dem Familienlastenausgleichsfonds, erfolgen.

Ich denke, wir sind mit dieser Etappenlösung beim Familienpaket unserem Vorhaben, die Sozial- und Familienleistungen der öffentlichen Hand sozial ausgewogener und treffsicherer zu gestalten, ein großes Stück nähergekommen. Einkommensschwächere Familien, nämlich Familien mit geringem bis durchschnittlichem Einkommen, werden bereits nächstes Jahr verhältnismäßig mehr gefördert als besser verdienende Familien. Die Budgetmittel und die Mittel des Familienlastenausgleichsfonds werden vor allem dort konzentriert und gezielt eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es wird daher denjenigen stärker geholfen werden, welche die Hilfe des Staates nötiger als andere haben.

Als weiterer Schwerpunkt im Budgetvoranschlag 1999 ist aus unserer Sicht zu werten und hervorzuheben – auch wenn dies heute schon als zu gering und nichtssagend kritisiert worden ist –, daß auch nächstes Jahr seitens des Bundes 600 Millionen Schilling für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. 600 Millionen Schilling waren es im Vorjahr, und 600 Millionen Schilling werden es künftig sein. Für 600 Millionen Schilling sind rund 17 000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen worden. Ich denke, daß man das nicht unter den Tisch kehren sollte. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben immer wieder betont, daß bei einer Reform der Familienförderung nicht nur die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen sind. Wir haben stets gesagt, daß Kinder für uns keine Steuerabsetzposten sind; wir wollten Kinder nicht auf Steuerabsetzposten reduziert sehen. Für uns stehen die Interessen und Rechte der Kinder im Mittelpunkt. Diese müssen ausreichend berücksichtigt werden, und dazu gehört selbstverständlich die Frage, ob es für ein Kind nicht ein Recht auf qualifizierte Betreuung auch außerhalb der Familie gibt. Schließlich geht es dabei um so wichtige pädagogische und bildungspolitische Ansätze wie etwa soziales Lernen, Lernen der Teamfähigkeit, die Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft und vieles andere mehr.

Uns Sozialdemokraten und -demokratinnen geht es schließlich immer um die Kernfrage: Wie steht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? – Dazu gehört der Ausbau von Infrastruktureinrichtungen, die wir als wesentlichen Bestandteil des Familienförderungssystems ansehen. Denn damit wird es den jungen Menschen, damit wird es den jungen Frauen ermöglicht und leichter gemacht, sowohl eine qualifizierte Ausbildung zu absolvieren und einen qualifizierten Beruf zu ergreifen als auch gleichzeitig sich den Wunsch zu erfüllen, eine Familie zu gründen. Wir wollen daher einen Schwerpunkt beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze bis zum dritten Lebensjahr sowie für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bei einer Nachmittagsbetreuung gesetzt wissen. Nicht zuletzt erblicken wir Sozialdemokraten und -demokratinnen darin einen wichtigen Impuls für den Arbeitsmarkt hinsichtlich der Frauen, der neue Berufschancen in der qualifizierten Kinderbetreuung bringen wird.

Mit den Zielsetzungen "Mehr Geld für die Familie", "Verstärkte Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Beschäftigung" sowie "Verstärkter Kampf gegen die Arbeitslosigkeit" ist dieses Budget ein wesentlicher gestaltender Faktor auch für die Sozial- und Gesellschaftspolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

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