Eines muß man schon sagen: Die Vorgangsweise, die Unterlagen, die wir bekommen haben, waren insgesamt eine schwache Leistung des Außenministeriums. (Beifall beim Liberalen Forum.) Meine Damen und Herren! Es handelt sich dabei um ein stümperhaftes Vorgehen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Wir haben im Herbst des vergangenen Jahres die Unterlagen bekommen. Kollege Schieder erwähnte bereits, daß es Probleme mit der Übersetzung gegeben hat. Im Dezember mußte eine Ausschußberatung abgebrochen werden, weil die Unterlagen nicht korrekt waren. Wir haben eine weitere Ausschußberatung im Jänner gehabt. Diese mußte ebenfalls wieder verschoben werden, weil die Unterlagen nicht vollständig waren und wir deshalb keine Beratung durchführen und keine Beschlußfassung treffen konnten. Meine Damen und Herren! So etwas dürfte nicht passieren, und dies ist eigentlich auch der Ausdruck einer gewissen Ignoranz gegenüber dem Parlament.
Ich bedaure es, daß diese Ignoranz gerade von seiten des Außenministeriums in verstärktem Ausmaße erkennbar ist. Ich hätte mir eigentlich erwartet, daß speziell seitens des Außenministeriums ein Beitrag geleistet wird, damit die Verbindung, die Kommunikation mit dem Parlament und auch das gegenseitige Verständnis entsprechend verbessert wird.
Auch wenn das eine oder andere nun geklärt ist, hat die ganze Debatte eines gezeigt: daß noch einige Fragen offengeblieben sind, die diskutiert werden müssen. Eine für mich ganz wesentliche Frage, die noch immer einer entsprechenden Beratung bedarf, ist die Handhabung des Artikels 50 der Bundesverfassung. Meine Damen und Herren! Es handelt sich dabei um die Einbindung des Parlaments in sicherheits- und verteidigungspolitische Fragen. Herr Bundesminister! Ich glaube, daß der Weg, den die Bundesregierung eingeschlagen hat und den Sie als Außenminister gehen, den der Herr Bundesminister für Landesverteidigung geht, ein verfassungsrechtlich nicht korrekter Weg ist. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Artikel 50 der österreichischen Bundesverfassung spricht eindeutig davon, daß politische Staatsverträge und Staatsverträge, die gesetzesändernden oder gesetzesergänzenden Charakter haben, einer Beschlußfassung im Parlament unterliegen. Herr Kollege Schieder hat ja bestätigt, daß auch die sozialdemokratische Fraktion offensichtlich Bedenken bekommen und diese Frage überprüft hat.
In diesem Zusammenhang gibt es ganz eindeutig Auswirkungen auf einzelne Gesetzesmaterien. Die Tatsache, daß wir jetzt dieses Truppenstatut diskutieren und beschließen, zeigt doch klar, daß die österreichische Rechtsordnung ergänzt und auch in Einzelheiten verändert werden muß. Daher war es ein Versäumnis, daß dies bei der Beschlußfassung oder überhaupt bei der Unterzeichnung der Abkommen mit der NATO nicht schon früher geschehen ist.
Ich erwarte mir daher von Ihnen, Herr Bundesminister – wir haben das im Ausschuß auch schon angesprochen –, daß Sie dies nachholen. Ich erwarte mir, daß wir diese Diskussion über die Kooperation mit der NATO und die Kooperation mit anderen ausländischen Armeen im Nationalrat führen. Ich verlange auch, daß der Verteidigungsminister – so wie Sie – zunächst einmal die Unterlagen dem Parlament zur Kenntnis bringt, daß auch der Verteidigungsminister all jene Abkommen, die mit ausländischen Armeen abgeschlossen worden sind, dem Parlament zur Kenntnis bringt und daß wir diese Abkommen im Parlament dann beraten. Wir haben dies nachzuholen. Das ist unsere Verantwortung, und wir müssen dieser Verantwortung gerecht werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Ich möchte nun zur Frage des Truppenstatuts kommen. Ich habe bereits gesagt, daß wir diesem Truppenstatut zustimmen werden. (Abg. Wabl: Wieso, wenn es der Verfassung widerspricht?) Ich glaube, daß es durchaus Sinn macht, das Truppenstatut aus dem Jahre 1951 zu übernehmen, weil es einfach zweckmäßiger und günstiger ist, diese Rechtsordnung oder diese Rechtsmaterie, die sich über Jahrzehnte im Zusammenwirken mit den anderen Staaten bewährt hat, in der Gesamtheit zu übernehmen und uns weniger auf Einzelabkommen abzustützen. (Abg. Jung: Was ist günstig daran, ungültige Paragraphen, die nicht wirksam sind, zu übernehmen?) Lieber Herr Kollege Jung! All das, was nicht mehr wirksam ist, also keine Gültigkeit hat, wird auch im Zusammenwirken zwischen Österreich und der NATO beziehungsweise den Mitgliedsländern der NATO und den Mitgliedsländern der "Partnerschaft für den Frieden" keine Gültigkeit haben. Aber insgesamt glaube ich, daß es verwaltungstechnisch günstiger und auch ein Beitrag