Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 24

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zur Rechtssicherheit ist, weil alle Staaten im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" auf derselben rechtlichen Grundlage ihre Kooperation, also ihre Zusammenarbeit vornehmen. Dadurch, daß es nicht Einzelabkommen gibt, kommen keine Unsicherheiten bei der Kooperation mit den verschiedenen Armeen, mit den verschiedenen Partnerländern auf. Wie Sie ja wissen, ist diese Kooperation im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" eine multinationale, es sind oft bis zu zehn, 15 Nationen in einem Verbund zusammengefaßt, und es wäre eine große Rechtsunsicherheit, wenn es im Zusammenspiel mit den einzelnen Nationen unterschiedliche Rechtsgrundlagen gäbe. Daher glaube ich, daß es durchaus Sinn macht.

Weniger Sinn macht die Frage mit den Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Unterzeichnung erfolgen. Da habe ich auch meine Bedenken, und dazu möchte ich eine Anmerkung machen. Zunächst einmal möchte ich auf die Frage der Gerichtsbarkeit zu sprechen kommen. Meine Vorredner haben schon die Problematik im Zusammenhang mit der Todesstrafe am Beispiel des Zwischenfalles in Cavalese angesprochen.

Ich möchte dazu folgendes sagen: In der Erklärung heißt es – und ich zitiere daraus –, daß die betreffende Person den Behörden des Entsendestaates nur unter der Bedingung übergeben wird, daß die Todesstrafe durch den Entsendestaat nicht verhängt wird. Das setzt voraus, daß sich erstens die Person auch in der Gewalt des Aufnahmestaates befindet und geschützt werden kann. Das wird erfahrungsgemäß nicht wirklich beziehungsweise oft nur schwer möglich sein.

Das zweite, meine Damen und Herren, ist die Frage der Verhängung der Todesstrafe. Das ist eine Frage der Souveränität, es ist ein Hoheitsakt eines unabhängigen Gerichtes. Es kann daher nicht vorausgesehen werden, ob die Todesstrafe verhängt oder nicht verhängt wird. Das heißt, daß die Erklärung in der Form, wie sie vorliegt, nur schwer durchsetzbar sein wird und wenig realistisch ist.

Ich glaube, wir sollten jetzt keine theoretischen Szenarien entwickeln, sondern wir sollten einmal zuwarten, was die Praxis an Erfahrungen bringen wird. Ich wünsche mir und hoffe, daß es zu keinen strafbaren Handlungen von Heeresangehörigen im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden" in Österreich kommen wird. Ich hoffe auch, daß es zu keinen strafbaren Handlungen österreichischer Soldaten im Ausland kommen wird. Ich bin mit dem Kollegen Schieder einer Meinung, daß dabei die Frage der nationalen Gerichtsbarkeit Sinn macht, nämlich im Sinne des Schutzes jener österreichischen Soldaten, die sich im Ausland bei Übungen oder bei Manövern oder im Rahmen von Ausbildungen befinden. Ich erwarte mir auch, daß im Falle einer strafbaren Handlung die betreffende Person nach Österreich gebracht wird, hier vor ein unabhängiges Gericht kommt und entsprechend abgeurteilt wird.

Zweiter und letzter Punkt, und damit komme ich zum Schluß meiner Ausführungen: die Frage der Erklärung zur Neutralität. Ich halte die Erklärungen zur Neutralität im Prinzip für überflüssig. Ich denke, wir kennen unsere Positionen. Wir Liberalen sind der Auffassung, daß die Neutralität überholt ist. Das heißt, daß man eine derartige Erklärung auch im Rahmen der Unterzeichnung dieses Statuts nicht abgeben hätte müssen. Ich möchte den Herrn Außenminister und Parteiobmann seiner Partei doch noch um eines ersuchen: Wenn Ihnen eine sicherheitspolitische Diskussion ein ernsthaftes Anliegen ist, dann lösen Sie bitte auch die Selbstblockade der Bundesregierung, dann treten Sie auch dafür ein, daß wir die sicherheitspolitischen Optionen im Parlament diskutieren können, damit es wirklich zu einer umfassenden sicherheitspolitischen Diskussion in diesem Lande kommen kann. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wabl. (Abg. Dr.  Khol: Jetzt gibt es wieder Wabl-Festspiele!) Die Uhr ist wunschgemäß auf 5 Minuten gestellt. (Abg. Dr. Khol: Besser wären 10 Minuten!) Auf 10 Minuten. – Bitte.

10.09

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht in der FPÖ und werde nicht zivilrechtlich belangt, wenn ich länger als fünf Minuten rede, obwohl die Minute bei mir natürlich sehr teuer wäre.


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