Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 46

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Es steht zum Beispiel im Artikel 11, daß qualifiziertes Personal vorhanden sein muß. – Das wird in der Slowakei nicht eingehalten. Im Artikel 14 wird eine systematische Sicherheitsbewertung gefordert. – Auch das wird nicht eingehalten. Im Artikel 18 steht, daß Notfälle vor der Inbetriebnahme erprobt werden müssen. – Das wird nicht eingehalten.

Bitte klagen Sie das! Halten Sie eine sogenannte – in Artikel 23 ist das vermerkt – "Außerordentliche Tagung" ab, zu der Sie die Slowakei genauso wie alle Unterzeichnungspartner des Vertrages einladen, und fordern Sie das ein, was die Slowakei ratifiziert hat! Sie haben die Möglichkeit, Druck auszuüben. Bitte lassen Sie dieses Instrument nicht ungenützt! (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Ich mache Sie darauf aufmerksam: Sie haben einen Entschließungsantrag überreicht, den Sie jetzt nicht vorgetragen haben. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Ich habe ihn nicht verlesen, aber ich habe ihn inhaltlich vorgetragen!)

Entschuldigen Sie, das geht nicht. Sie müssen bei Entschließungsanträgen den Text der Entschließung vortragen. – Ich bitte Sie, das zu tun.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser und KollegInnen betreffend Aktionsplan zur Nichtinbetriebnahme des KKW Mochovce

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Bundesregierung wird ersucht, einen "Mochovce-Aktionsplan" zu erstellen, mit dem Ziel beziehungsweise Inhalt, alle geeigneten politischen, diplomatischen und rechtlichen Möglichkeiten in einer kurzfristig wirksamen Strategie zur Verhinderung der für Juli geplanten Inbetriebnahme des Blocks I in Mochovce umzusetzen.

2. Insbesondere soll die Bundesregierung mit den für die Inbetriebnahme mitverantwortlichen Staaten Deutschland und Frankreich Verhandlungen aufnehmen, in denen anhand Darstellung der bereits bekannten Sicherheitsdefizite des KKW Mochovce und unter Hinweis auf Ansprüche nach künftigem österreichischen Atomhaftungsrecht gemeinsame Schritte zur Realisierung einer Nachdenkpause bis jedenfalls nach den slowakischen Parlamentswahlen eingefordert werden.

3. Die Bundesregierung möge unter Hinweis auf die geplante Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Übernahme des Ratsvorsitzes eine Initiative auf Ebene der Union setzen, die unter Berücksichtigung der Nicht-Genehmigungsfähigkeit des KKW Mochovce innerhalb der EU kurzfristige Verhandlungen zwischen der Union und der Slowakei mit dem Ziel der Prüfung einer nichtnuklearen Lösung im Rahmen einer Nachdenkpause ermöglicht.

4. Die Bundesregierung möge prüfen, ob geeignete (völker)rechtliche Instrumente gegen eine Inbetriebnahme, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Artikel 11, 14, 16, 17, 18 und 19 des internationalen "Übereinkommens für nukleare Sicherheit", das sowohl von der Slowakei wie auch von Österreich ratifiziert wurde, genutzt werden können.

5. Die Bundesregierung möge gemäß Artikel 23 des Übereinkommens bei der Internationalen Atomenergie-Organisation mit Sitz in Wien um Abhaltung einer "Außerordentlichen Tagung" der Vertragsparteien zu Mochovce und den offensichtlich im Widerspruch zum Übereinkommen stehenden Sicherheitsfragen ersuchen."

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