Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 76

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14. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Inneres zum Abschluß der Ermittlungen durch die Sicherheitsbehörden zur Aufklärung der Bomben- und Briefbombenanschläge der letzten Jahre

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung, der Erklärung des Herrn Bundesministers für Inneres.

Im Anschluß an diese Erklärung wird gemäß § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegendem Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundesminister für Inneres das Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.54

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich bei Ihnen sehr herzlich für die Gelegenheit bedanken, heute anläßlich der Abgabe der Strafanzeige zur Aufklärung einer Terrorserie, die Österreich seit 1993 erschütterte, eine kurze Erklärung vor dem Hohen Hause abzugeben.

Ich habe bereits nach dem Vorfall in Gralla im Oktober letzten Jahres, der zur Verhaftung von Franz Fuchs führte, dem Nationalrat einen kurzen Bericht erstattet, um Sie, sehr geehrte Damen und Herren, offiziell von der Arbeit der Sicherheitsbehörden zu informieren.

Ich darf Ihnen mitteilen, daß die bei der EBT gebildete Sonderkommission zur Aufklärung der Bomben- und Briefbombenanschläge der letzten Jahre heute die Vollanzeige in dieser Strafsache an die Justizbehörden abgegeben hat. Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden werden – vorbehaltlich weiterer Aufträge durch das Gericht – mit dem heutigen Tag abgeschlossen.

Ich bitte Sie gleichzeitig um Verständnis dafür, daß ich im Interesse der gerichtlichen Voruntersuchung, die noch nicht zur Gänze abgeschlossen ist, nicht auf Details und Einzelheiten der polizeilichen Ermittlungen eingehen kann. Es ist dies Sache des Gerichtes, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.

Meine Erklärung dient dazu, dem Nationalrat und der Öffentlichkeit von der Arbeit der Exekutive in einem Kriminalfall, der seit Jahren unser Land erschütterte, zu berichten. Der Bericht über die Abgabe der Strafanzeige soll auch diversen Spekulationen und manchen Mutmaßungen über diese Attentate und deren Aufklärung der letzten Jahre deutlich entgegentreten.

Das Ergebnis der Erhebungen der Sicherheitsbehörden seit Verhaftung von Franz Fuchs am 1. Oktober 1997 wird in der 947 Seiten umfassenden Strafanzeige dokumentiert und durch die den Behörden vorliegenden Expertengutachten gestützt. Insgesamt wurden 14 Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben, mit deren Ergebnissen Franz Fuchs laufend konfrontiert wurde beziehungsweise wird. Das Ermittlungsergebnis, das von den Beamten der Sonderkommission zusammengetragen wurde, umfaßt rund 400 000 Seiten in 1525 Aktenordnern. Nicht berechenbar ist die Zahl der Stunden, die zur Erreichung dieses Ergebnisses aufgewendet werden mußten – oder gar die Höhe der Kosten der Ermittlungen in der Causa Briefbomben.

Zuallererst möchte ich mich von dieser Stelle aus für die ausgezeichnete Arbeit der Exekutive in den letzten Jahren und für die intensiven und engagierten Ermittlungen zur Aufklärung dieser entsetzlichen Attentate bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Mein Dank gilt auch der ausgezeichneten Kooperation und Unterstützung mit den und durch die Justizbehörden. Ich möchte insbesondere der "Sonderkommission Briefbomben", der EBT und der Staatspolizei für ihr Engagement und ihr professionelles Vorgehen danken. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden gebührt unsere Anerkennung für ihren Einsatz und für ihre über das übliche Maß hinausgehende Motivation zur Klärung der Anschläge. (Allgemeiner Beifall.)


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