Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 151

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel I lautet der Einleitungssatz der Z 8:

"8. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 41 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52 angefügt:"

2. Im Artikel I wird in der Z 8 der Punkt am Ende der Z 51 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 52 angefügt:

"52. beim Voranschlagsansatz 1/10008 bis zu einem Betrag von 25 v.H. des veranschlagten Betrages für Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann."

3. Im Artikel II wird der Ziffer 2 lit. o) folgende lit. p) angefügt:

"p) nach dem Voranschlagsansatz 1/10003:

1/10004/43 Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen)"

*****

Ich bitte, auch dies in die Behandlung aufzunehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Restredezeit Ihres Klubs: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.35

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar ve#er, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mit tiefster Überzeugung habe ich letztes Jahr das Budget für das Jahr 1998 abgelehnt. Meine tiefste Überzeugung wird durch diese heutigen Novellen bestätigt, die Bundesfinanzgesetz-Novelle und das Budgetüberschreitungsgesetz. Wenn das Budget so gut gewesen wäre, wären diese Novellen doch wohl nicht notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Aber da bekanntlich jedes Ding zwei Seiten hat, haben auch diese beiden Gesetzesanträge nicht nur negative, sondern auch positive Seiten. Beim Bundesfinanzgesetz gibt es erfreulicherweise Geld für die Volksgruppen-Lokalradios – ein Versprechen, das Bundeskanzler Mag. Klima, aber auch Staatssekretär Wittmann mehrmals gemacht haben; das sind die Zuständigen für Medienangelegenheiten und gleichzeitig auch Volksgruppenangelegenheiten in der Bundesregierung.

Deshalb freue ich mich, daß der Voranschlagsansatz "Volksgruppenförderung" für das Jahr 1998 um einen Betrag von 50 Millionen Schilling erhöht wird. Dieser Betrag wird aber dezidiert, abweichend zum sonst allgemeinen Voranschlagsansatz, für die Förderung von Volksgruppen-Lokalradios verwendet.

Zur Information an die Kolleginnen und Kollegen: Dabei handelt es sich um zwei Lokalradios, eines im Burgenland mit dem Namen "Mora", mehrsprachiges offenes Radio, das Radioprogramm in den Sprachen der burgenländischen Wohnbevölkerung machen wird, also nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in kroatischer Sprache – vorgesehen auch in der Sprache der Volksgruppe der Roma und der ungarischen Minderheit, nämlich in ungarisch.

Das zweite Lokalradio, das durch diese Gesetzesänderung gefördert werden kann, ist Radio Korotan und Agora in Kärnten. Das ist auch ein mehrsprachiges Lokalradio, also deutsch und slowenisch, das einen ganz wesentlichen Beitrag zur Verständigung zwischen den Volks


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