Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 78

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getätigt hat, holt einen das jetzt im nachhinein ein. Es geht nur um die Frage: Wie wollen Sie das budgetär bedecken, wie soll das gehen? Wie sehen die Finanzierungshorizonte aus, und stimmen jene Summen, die auch heute in den Medien nachzulesen sind? Mehr wollen wir ja gar nicht wissen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der Telekombereich wird für die österreichische Wirtschaft und letztlich auch für die europäische Wirtschaft sehr wichtig sein, nicht nur, weil es in bezug auf das Budget beträchtliche Einnahmen aus den Konzessionsentgelten gibt, sondern weil es auch große volkswirtschaftliche Auswirkungen durch die Investitionen des Aufbaus der Netze auf der einen Seite, aber auch durch die breite Nutzung dieser Telekommunikationsdienste gibt. Umso wichtiger ist es, meine Damen und Herren, daß gerade dieser Bereich sowohl gesetzlich verläßlich geregelt als auch bescheidmäßig korrekt ausgestaltet wird in bezug auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Beides ist aber in der jetzigen Situation in Österreich in Gefahr. Sowohl eine verläßliche gesetzliche Ausgestaltung als auch eine korrekte bescheidmäßige Abwicklung dieses Bereichs sind derzeit nicht gegeben.

Zuerst einmal zum gesetzlichen Bereich. Wir haben am 19. August 1997 das Telekomgesetz in Österreich kundgemacht. Es ist vorher beschlossen worden, am 19. August kundgemacht worden und daher am 20. August 1997 in Kraft getreten. Bereits jetzt will man wieder eine Novellierung dieses Telekommunikationsgesetzes durchführen und begründet es damit, daß dieser Bereich eine sehr dynamische Entwicklung genommen hat, was nicht falsch ist, und daß jene Unternehmensgruppe, nämlich die ehemalige Post, die ein unbestritten gutes Verhältnis zum Ministerium hat, angeblich bereits Kapazitätsprobleme hätte.

Wir haben heute vor dem Plenum eine Sitzung des Verkehrsausschusses angesetzt, um diese Materie zu beraten. Es war aber in dieser einen Stunde nicht möglich, all das abzuklären an Fragen, die mit einer Änderung des § 125 Telekommunikationsgesetz zusammenhängen. Ich betone das hier aus diesem Grund, weil von Herrn Abgeordneten Haigermoser heute gesagt wurde, daß es hier ein "Chaos" seitens der Parlamentsdirektion gegeben hätte, was nicht richtig ist. – Wahr ist vielmehr, daß es in dieser Diskussion heute morgen, von 8 bis 9 Uhr, bis zum Beginn des Plenums, einfach nicht möglich war, all jene Fragen zu klären, die aufgetaucht sind und die berechtigte Zweifel an den Darstellungen, die bisher gemacht worden sind, nämlich daß für das marktbeherrschende Unternehmen Mobilkom derzeit Kapazitätsengpässe bestünden, aufkommen lassen. Es sind Indizien vorhanden, die darauf schließen lassen, daß das nicht stimmt. Man kann das zu Recht hinterfragen, denn hier wird ganz offensichtlich Frequenzhortung betrieben. (Abg. Dr. Lukesch: Das haben nicht wir zu beurteilen, Herr Kollege! Das haben doch nicht Sie als Parlamentarier zu beurteilen! Sie sind für Gesetze verantwortlich ...!)

Ja, genau das ist es, Herr Abgeordneter Lukesch! Wir haben ein Gesetz, und dieses Gesetz sieht bereits vor – ich werde Ihnen das noch genauer ausführen –, daß dann, wenn Kapazitätsengpässe auftreten, auch aus einem anderen Bereich, nämlich konkret dem 1 800er Bereich, Frequenzen zugewiesen werden können. Das sieht das bestehende Gesetz bereits vor, dafür würden wir keine Änderung brauchen. Daher frage ich mich: Wozu wollen Sie denn eine Änderung, wenn bereits jetzt im Gesetz drinnen steht, daß, wenn Kapazitätsengpässe auftreten, eine Zuweisung aus einem anderen Frequenzbereich erfolgen kann, und zwar an die Mobilkom und auch an max.mobil.? Wenn, dann kann es letztlich nur um diese beiden Unternehmen gehen. Aber primär geht es – und daher stammt auch diese Diskussion – um die Mobilkom, und ich betone noch einmal, die Mobilkom ist genau jenes Unternehmen, das nach wie vor ein besonderes Naheverhältnis zum Ministerium hat.

Es war das heute in dieser kurzen Zeit nicht abklärbar, und wir werden daher, da der Ausschuß leider unterbrochen worden ist, nach der Haussitzung diesen Ausschuß fortführen. Es wäre auch möglich gewesen, den Ausschuß am 4. Juni fortzuführen, ohne daß es dadurch zu Verzögerungen bei der Beschlußfassung hier im Plenum gekommen wäre. Das werden Sie mir zugestehen. Die Entscheidung der Koalitionsparteien ist diesbezüglich klar. Ich will nur herausstreichen, daß es nicht notwendig wäre, mit diesem Druck diese Bestimmung durchzuziehen, weil letztlich eine Beschlußfassung erst im Juni erfolgen kann und nicht vorher. Immer dann, wenn die Koalitionsparteien eine solche Eile an den Tag legen, ist Skepsis angesagt. Ich möchte


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