Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 26

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Ich kann mich daran erinnern, daß eine Kammer wie die Arbeiterkammer Oberösterreich in diesem Punkt durchaus eine andere Meinung vertritt. Auch andere Arbeiterkammern sind mit der derzeitigen Entwicklung nicht zufrieden. Ich behaupte auch nicht, daß die aktive Arbeitsmarktpolitik das einzige ist, was der Bundesregierung zum Thema Schaffung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten einfallen sollte und einfallen dürfte. Aber darin, wie Sie im Nationalen Aktionsplan die Themen Beschäftigung und Arbeitszeit behandeln, ist keine Perspektive für die Beschäftigten oder für die Arbeitslosen zu erkennen, meine Damen und Herren. (Abg. Koppler: Das ist ein Kreuz mit der Koalition!)

Ich meine, es ist daher notwendig, auch ein Zeichen zu setzen. Herr Kollege Koppler, du erhältst die Möglichkeit, diesen Mittelraub, den Mitteltransfer aus dem Bereich der Arbeitslosenversicherung zu stoppen. Es gibt die Möglichkeit dazu, denn wir bringen folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1100 und Zu 1100 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen (1160 der Beilagen)

"Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der Anlage I, Bundesvoranschlag 1999 sind die nachfolgenden Voranschlagssätze wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz 1/15567, AB-Nr. 22, VA-Post Nr. 7314, Bezeichnung: Überweisungen an den Ausgleichsfonds der PV-Träger gemäß § 6 Abs. 8, ist von 7 718 000 Millionen Schilling um 2 818 000 Millionen Schilling auf 4 900 000 Millionen Schilling abzuändern."

*****

Was wir verlangen, ist nicht sehr viel. Wir verlangen nur, daß die angeblichen Überschüsse, die die Arbeitslosenversicherung jedes Jahr produziert, die nur dadurch zustande kommen können, daß Sie bei den Arbeitslosen und bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik sparen, im Bereich der Arbeitslosenversicherung bleiben.

Ich setze mit Punkt 2 des Abänderungsantrags fort:

"2. Gemäß dem in Punkt I geänderten VA-Ansatz 1555 werden auch alle anderen daraus resultierenden Ansätze (Summenbeträge) in der Anlage I entsprechend geändert."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Öllinger! Nicht 1555, sondern 155.

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend) : Entschuldigung, Herr Präsident! Ich meine, die Zuhörerinnen und Zuhörer werden vermutlich nicht durch meinen Vortrag verwirrt sein, sondern höchstens durch die Zahlen.

Meine Damen und Herren! Es wäre notwendig, auch noch über einige andere Punkte aus dem Kapitel Soziales, Sozialversicherung zu referieren – etwa über jenes Problem, das mir aufgrund der Rede des Kollegen Haupt wieder in den Sinn gekommen ist, der von einer nach wie vor steigenden Zahl von Frühpensionierungen gesprochen hat. Ich appelliere an Sie, Frau Bundesministerin, daß Sie dieser Begriffsverwirrung, die dadurch entstanden ist, daß seit dem Jahre 1993 die Invaliditätspensionen der über 55jährigen in die vorzeitigen Alterspensionen wegen langer Versicherungsdauer eingerechnet werden, und die durch eine Vermischung unterschiedlicher Ansätze ermöglicht wurde, durch eine genauere Benennung dieser Ansätze entgegentreten. Eines ist klar: Tatsache ist, daß die Zahl der vorzeitigen Alterspensionen nicht zunimmt, wenn man die Invaliditätspensionen der über 55jährigen herausrechnet.


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