Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 70

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Der erste Zwischenbericht aus dem Frühjahr des heurigen Jahres ist ein positiver Bericht. Die erhofften Effekte sind eingetreten. Kürzere Belagsdauer, mehr Entlassungen vor Wochenenden, mehr tagesklinische Leistungen führen dazu, daß die Kostensteigerungsrate merklich sinkt.

War die Steigerungsrate im Jahr 1993 noch bei 10 Prozent, so lag sie im Jahr 1996 bei 2,36 Prozent – das deshalb, weil in diesem Jahr die LKF-Parallelrechnung eingeführt wurde –, und im Jahr 1997 ist eine Steigerungsrate von 2 Prozent zu verzeichnen.

Die durchschnittliche Belagsdauer im ersten Halbjahr 1997 ist erwartungsgemäß zurückgegangen und liegt derzeit bei knapp unter sieben Tagen.

Die Entwicklung der Belagsdauer im Sinne des LKF-Systems erfordert natürlich in den nächsten Jahren den verstärkten Ausbau notwendiger Versorgungsstrukturen im extramuralen Pflegebereich sowie die Schaffung zusätzlicher Remobilisations- und Pflegeeinrichtungen.

Parallel zur Reform dieser neuen Anstaltenfinanzierung sind zahlreiche Aktivitäten zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle begonnen worden. Im Bereich Qualität im Krankenhaus werden heute mehr konkrete Maßnahmen und Projekte denn je durchgeführt.

Die Frau Bundesministerin hat bereits im November des vorangegangenen Jahres ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Qualität im Gesundheitswesen vorgestellt. Im Februar des heurigen Jahres wurde das Projekt Qualität im Krankenhaus, das gleichzeitig in elf Spitälern in allen Bundesländern gestartet wird, der Öffentlichkeit vorgestellt, und ebenfalls im Februar wurde eine Enquete zur Qualitätssicherung in österreichischen Anstalten veranstaltet, bei der weitere Aktivitäten präsentiert wurden.

Für diesen österreichischen Reformweg haben wir auch internationales Lob geerntet. Die OECD hat in ihrem Bericht dafür sehr gute Noten ausgestellt und dieses positive Urteil auch im zweiten Halbjahr 1997 noch einmal bestätigt.

Meine Damen und Herren! Dieser erfolgreiche Weg, ein nach wie vor beschwerlicher Weg, wird durch das Budget 1999 fortgesetzt und abgesichert. Daher darf ich Sie bitten, diesem Budget Ihre Zustimmung zu erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Maderthaner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.17

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg eine Feststellung: Aus manchen Debattenbeiträgen waren Bemerkungen wie: Da hat man die Interessen der Wirtschaft wieder zuviel berücksichtigt!, oder: Da hat sich die Wirtschaft durchgesetzt!, herauszuhören.

Meine Damen und Herren! Ich möchte dazu eine klare Aussage machen: Eine ausgezeichnete Wirtschaftspolitik ist Voraussetzung für eine gute Sozial- und eine gute Gesundheitspolitik! (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben eine gute Sozialpolitik, wir haben eine gute Gesundheitspolitik, und das setzt einiges voraus: eben eine funktionierende Wirtschaft.

Meine Damen und Herren! Die Beratungen zu den Budgetkapiteln Soziales und Gesundheit nehme ich jedenfalls zum Anlaß, um auf einige Fragen hinzuweisen, die für die österreichischen Betriebe und damit auch für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Wer leistungsfähige Betriebe will, die Arbeitsplätze sichern, wer Betriebe haben will, die neue Arbeitsplätze schaffen, der darf dies nicht durch Bürokratie und hohe Kostenbelastungen schwer beziehungsweise unmöglich machen. Daher ist es an der Zeit, auch hier einige notwendige Reformen in Angriff zu nehmen.

Wir erwarten uns konkret durch die Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage für Unternehmensgründer, durch besondere Regelungen für Kleinstunternehmer und durch die Entschärfung der Bestimmungen über den Anspruchsentfall der Arbeitslosenversicherung für Selbständige


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