Zur Frage 5:
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Bundesregierung, mit den Regierungen anderer Staaten, sowie Aufgabe österreichischer politischer Parteien, mit gleichgesinnten politischen Parteien anderer Staaten Kontakt aufzunehmen. Soweit es meine Rolle als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Österreichs betrifft, kann ich Ihnen versichern, daß ich jede Möglichkeit nutze, um die österreichische Position zur Atomenergiepolitik klarzumachen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 6:
Ich darf zunächst festhalten, daß die von den Anfragestellern zitierten Artikel des Übereinkommens über nukleare Sicherheit Verpflichtungen der Vertragsparteien betreffen, die diese im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung beziehungsweise im Rahmen ihrer nationalen Aufsichtsbehörden wahrzunehmen haben. Darüber hinaus darf ich festhalten, daß die Einberufung einer außerordentlichen Tagung gemäß Artikel 23 die Zustimmung der Mehrheit der Vertragsparteien erfordern würde.
Die von Ihnen zitierten Ausführungen in der Regierungsvorlage beziehen sich auf den insgesamt in dieser Konvention festgelegten Überprüfungsprozeß. Dessen Implementierung steht, wie Sie ja wissen, allerdings erst am Anfang. Es ist davon auszugehen, daß dieser Prozeß sehr langwierig sein wird und erst langfristig wirksam werden kann. Ich möchte allerdings daran erinnern, daß Österreich diese Konvention zwar als Fortschritt bezeichnet, sie aber nur als einen ersten Schritt angesehen hat.
Zur Frage 7 darf ich auf die Beantwortung der Frage 1 verweisen.
Zur Frage 8:
Die im Zuge der nunmehrigen, langjährigen Umsetzung der österreichischen Kernenergiepolitik geschaffenen Strukturen beziehungsweise Institutionen gewährleisten eine kompetente und umfassende Beratung der Bundesregierung. Hinsichtlich zukünftiger Aktivitäten der Bundesregierung ersuche ich um Verständnis dafür, daß ich angesichts der Dynamik der Entwicklung von voreiligen Ankündigungen hier und heute Abstand nehmen möchte. Die weiteren Schritte der Bundesregierung werden jedenfalls wesentlich vom weiteren Verhalten der slowakischen Regierung abhängen.
Zu den Fragen 9, 10 und 11:
Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, daß ich in den grundsätzlichen Ausführungen schon klargestellt habe, daß die Bundesregierung ihre Anti-Atomkraftpolitik keinesfalls geändert hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 12:
Da erlaube ich mir, folgendes anzuführen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Moser: Die Bundesregierung hat keine Instrumente zur Verfügung, um ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen von einer fragwürdigen ökonomischen Entscheidung in einem anderen Land abzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versichere Ihnen jedoch nochmals, daß wir auch auf diesem energiewirtschaftlichen Gebiet unsere Bemühungen fortsetzen werden.
Zur Frage 13:
Da vorerst davon auszugehen ist, daß die sicherheitstechnischen Probleme bei den beiden Blöcken gleichgelagert sind, gelten alle österreichischen Interventionen und alle österreichischen Vorstöße dem Kernkraftwerk Mochovce insgesamt.
Zur Frage 14:
Ich habe bereits ausgeführt, daß nicht davon gesprochen werden kann, daß Österreich die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes akzeptiert hätte oder akzeptieren würde. Ich kann daher auch keine katastrophalen Auswirkungen auf die Argumentation der Bundesregierung gegenüber der