Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 178

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Aus aktuellem Anlaß möchte ich kurz auf die Problematik des LKW-Transits bei uns in Tirol zu sprechen kommen. In der Vergangenheit wurden an der Grenze täglich rund 4 000 LKW gewogen. Mit dem Abzug der Gendarmen und Zöllner zum Datum 1. April 1998 ist eine ordnungsgemäße Gewichtskontrolle nicht mehr gewährleistet. Vor allem aber funktioniert die Kontrolle der Ökopunkte nicht mehr. Der Herr Minister weiß das und kennt dieses Problem, da der Herr Landeshauptmann es ihm vorgetragen hat. – Sie haben darauf sofort mit 1. April 1998 reagiert. Ich möchte Sie aber ersuchen, im Einvernehmen mit dem Verkehrsminister eine für die Tiroler Bevölkerung tragbare Lösung zu finden.

Mit dem letzten Punkt komme ich zu einem besonders wichtigen Anliegen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben mich ersucht, daß ich in der parlamentarischen Debatte auch auf das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz zu sprechen komme. Derzeit ist es äußerst schwierig, daß Exekutivbeamte, die einen Arbeitsunfall hatten oder in Ausübung ihres Dienstes sogar tödlich verunglückt sind, eine besondere Hilfeleistung seitens des Dienstgebers – des Bundes – bekommen. Ich kenne persönlich einige Fälle, in denen es keine Hilfeleistung seitens des Bundes gegeben hat. Wie kürzlich vorgetragen, war nach einem tödlichen Alpinunfall im Dienst nur aufgrund einer Intervention vom Finanzministerium im Kulanzwege eine Zuerkennung dieser Mittel erreichbar. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß wir es dringend erreichen müssen, daß Exekutivbeamten mehr Opferschutz gegeben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr verehrter Herr Minister! Ich bin daher der Meinung, daß es sicherlich in Ihrem Interesse liegt, daß für Exekutivbeamte, die menschliche Schicksalsschläge hinnehmen mußten, eine klare Regelung getroffen wird. Daher richte ich die Forderung an Sie, Herr Minister, diesen Themenkreis im Interesse der Exekutivbeamten in Angriff zu nehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

21.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

21.08

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute in der Debatte zum Budgetkapitel Inneres nur einen kleinen Punkt beleuchten, der vielleicht nicht so budgetmächtig ist, der mir aber doch auch wichtig ist. Die Gelegenheit, ihn in dieser Debatte zur Diskussion zu stellen, ist deswegen nicht unattraktiv, weil selbst in diesem humanitären Anliegen auch ein kleines Sparpotential verborgen ist. Es geht um die Frage der Schubhäftlinge und letztlich auch um die Frage der hungerstreikenden Schubhäftlinge.

Herr Bundesminister! Wir hatten zuletzt im Rahmen einer Anfragebesprechung Gelegenheit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Es ging darum, daß Ihr Haus die Idee entwickelt hatte, Schubhäftlinge, die sich im Hungerstreik befinden, in die Betreuung der Justizstrafanstalten zu übergeben. Dieser Ihr Versuch war nicht erfolgreich, weil das Bundesministerium für Justiz respektive der Bundesminister für Justiz diesem Ihren Ansuchen nicht nähergetreten ist. Wir haben uns in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Justiz gewandt und im Wege einer Anfrage an ihn versucht, der Sache auf den Grund zu gehen. Da hat ein interessanter und aus meiner Sicht wesentlicher Punkt aufgeleuchtet. Daran war nicht nur interessant, daß das Bundesministerium für Justiz in völlig plausibler Weise darstellt, aus welchen Gründen die Zwangsernährung von Schubhäftlingen nach den Regeln des Strafvollzugsgesetzes ein unverhältnismäßiges Mittel wäre – über die Verhältnismäßigkeitsfrage müßte man länger diskutieren –, sondern interessant war vielmehr der Umstand, daß das Justizministerium darin zum Ausdruck gebracht hat, es wäre einverstanden, bereit und willens, in einen Erfahrungsaustausch mit Ihnen einzutreten, weil nämlich das Phänomen des Hungerstreiks in den Justizstrafanstalten wesentlich seltener vorkommt als in Schubhaftfällen.

Dazu darf ich den zentralen Satz des Justizministers in den Mittelpunkt stellen. Er sagt: Es muß allerdings bemerkt werden, daß die Voraussetzungen für die erfolgreiche Verhinderung eines Hungerstreiks in einer auf Betreuung ausgerichteten Haft wesentlich besser sind als in einem reinen Verwahrungsvollzug.


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