Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 119

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Oder – auch passiert, auch mit Hilfe des Ministers, denn wir wollten an sich das Kindschaftsrecht auch beim Ehescheidungsrechtsänderungsgesetz mitverhandelt wissen, damit es gleichzeitig zu einer Gesetzwerdung kommt –: Damals wurde uns in dieser Gruppe des Ministers versprochen und zugesagt, daß es noch vor dem Sommer zu einem Entwurf kommen wird und daß, bevor dieser Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert wird, dieser den einzelnen Fraktionen zugeleitet wird.

Ich habe mir daraufhin erlaubt, am 24. April – ich habe das schriftlich gemacht – daran zu erinnern und auch zu urgieren, was mit dem Entwurf sei. Das Ergebnis war – das scheint fast nach Absprache ausgeschaut zu haben –, daß als nächstes Frau Abgeordnete Fekter am 7. Mai plötzlich mit diesem Thema hinausgeht, daß dann Frau Mag. Prammer reagiert und auch Justizminister Michalek seine Stellungnahme dazu abgibt. – Ich halte es für nicht sinnvoll, wenn man an einer gedeihlichen Zusammenarbeit aller Fraktionen interessiert ist, daß man Versprechen, die man abgibt, nicht einhält, indem Sie ganz einfach in der Öffentlichkeit zu diskutieren beginnen und wir letztendlich die einzigen waren, die sich an die Absprache gehalten und das in der Öffentlichkeit nicht diskutiert haben. Das möchte ich auch hier sagen! (Abg. Dr. Fekter: Wollen Sie uns auch einen Maulkorb umhängen? Das wird Ihnen nicht gelingen! Das kann Ihr Parteiobmann bei Ihnen tun, aber nicht bei uns!)

Frau Abgeordnete Fekter! Sie betreiben Justizpolitik nur mehr undifferenziert in Schlagworten in den Medien, ohne überhaupt den Sachverhalt zu kennen, der behandelt werden soll! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das müssen Sie sich schon sagen lassen, Frau Fekter!)

Zum Budget möchte ich folgendes sagen: Ich finde es auch traurig, daß in einem Ministerium, in dem eine hohe Selbstfinanzierungsquote, nämlich über zwei Drittel, vorliegt, permanent Gebührenerhöhungen zur Budgetkosmetik zu Lasten des Bürgers eingefahren werden. Ich möchte nur, damit das auch einmal im Hause bekannt wird, kurz skizzieren, welche Erhöhungen zu Lasten des Bürgers und damit auch zu Lasten des freien Zugangs zum Recht in den letzten Jahren eingeführt wurden.

Daraus ersieht man, wie in den letzten zwei Jahren diese Milliarde an Mehreinnahmen – in etwa 1 Milliarde Schilling – zustande kommt, die aber nicht zu einem gut Teil zumindest für den Opferschutz verwendet wird, sondern wiederum, wie wir jetzt gerade von Ihnen gehört haben, für die Bewährungshilfe, für den Strafvollzug et cetera – und natürlich auch nebenbei, um eine EDV-mäßige Adaptierung vorzunehmen, was durchaus sinnvoll ist. Im Strafvollzug und im Konkursrecht passiert EDV-mäßig einiges. Das ist begrüßenswert.

Diese Erhöhungen seien nur kurz angeschnitten: Es gab Erhöhungen der Bemessungsgrundlage für Dienstbarkeiten und Ausgedinge, gerichtlicher Kündigungen von Mietverträgen, Bestandsstreitigkeiten, Räumungsklagen, Besitzstörungsklagen, Vaterschaftsprozessen, Exszindierungsklagen – das war nicht viel, aber doch etwas –; weiters Valorisierungen der festen Gebühren ab 1995, Einführung eines Streitgenossenzuschlags in der Höhe von 50 Prozent ab 1997, Einführung einer valorisierten Abfragegebühr pro Zeichen für automatisationsunterstützte, abgerufene Informationen ab Oktober 1997, Erhöhungen der Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren um 10 Prozent, Erhöhungen der Pauschalgebühren im Rechtsmittelverfahren in Zivilrechtssachen zweiter und dritter Instanz um etwa 5 bis 10 Prozent, Erhöhungen der Pauschalgebühren im Exekutionsverfahren um 10 Prozent, Erhöhungen der Gebühren in Konkurs- uns Ausgleichsverfahren, Erhöhungen der Pauschalgebühren für Begehren auf Herabsetzung des Unterhalts in Außerstreitsachen, Erhöhungen der Kosten für Verlassenschaftsabhandlungen um 10 Prozent, Anhebung der Gebühren in Grundbuchsachen für Eintragungsgebühren um 56 Prozent, für Vormerkungen um 46 Prozent, Pfandrechtseintragungen um 0,1 Prozent – im Verhältnis 10 Prozent Erhöhung –; die Gebühren für die Anmerkung der Rangordnung sind ebenfalls erhöht worden, und Grundbuchauszüge wurden auch um 10 Prozent teurer.

Wenn man all das auch unter diesem Aspekt sieht, daß in Wirklichkeit die Daumenschraube angezogen wird und der Rechtsuchende zum Teil nicht mehr den Rechtszuspruch erhält, weil er es sich unter Umständen nicht mehr leisten kann, dann ist das, was Abgeordneter Harald Ofner


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