Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 120

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gesagt hat, auch in bezug auf den erschwerten Zugang zum Obersten Gerichtshof tatsächlich eine massive Beeinträchtigung. Es ist sicherlich nicht ein Wunsch der "Anwaltslobby", das wiederum zu reversieren, sondern das liegt letztendlich im Interesse der Bürger. Das sollte man auch bedenken, denn nicht der Anwalt sucht das Recht, sondern der Bürger sucht das Recht. Das soll ihm auch kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.32

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Graf, diese Mär, daß wir die Justizpolitik der Freiheitlichen übernehmen, glaubt Ihnen niemand in Österreich. Das werden Sie nicht so schnell erleben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber Sie wären gut beraten, wenn Sie es tun würden!) Denn, meine Damen und Herren, da stehen schon unsere politischen Grundsätze und Werte davor, daß wir diese Justizpolitik nicht übernehmen! Da kommen wir nicht in die geringste Versuchung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Justiz leidet noch jetzt unter Dr. Graff!)

Daß unsere Justizpolitik oder die Justizpolitik unserer Justizsprecherin nur aus Schlagworten besteht ... (Abg. Dr. Graf: Ihr seid ja nicht vorhanden!) – Ganz Österreich weiß, daß Weltmeister in Schlagworten und Schwarzweißmalen – nicht nur in der Justizpolitik, sondern in allen Bereichen der Politik – ausschließlich die Freiheitliche Partei ist, und da wollen wir auch gar nicht mit ihr konkurrieren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal bei den Wahlen können Sie mit uns konkurrieren!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich aber einleitend kurz mit Themen befassen, die auch mit meiner Funktion als Verkehrssprecher etwas zu tun haben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Justiz leidet jetzt noch unter Graff!) Am 12. Dezember hat nämlich der Nationalrat eine Entschließung betreffend Fahrlässigkeitsdelikte unter Alkoholeinfluß beschlossen, in der unter anderem der Bundesminister für Justiz ersucht wurde, dem Nationalrat bis 15. Mai einen Bericht über die Rechtsprechung der Gerichte, gegliedert nach den einzelnen Oberlandesgerichtssprengeln, im Bereich der Fahrlässigkeitsdelikte unter Alkoholeinfluß zu erstatten.

Es geht also um die unterschiedliche Spruchpraxis zwischen den einzelnen Oberlandesgerichtssprengeln in Österreich, und mit diesem Bericht möchte ich mich kurz befassen. Einleitend ist darauf hinzuweisen, daß die Zahl der durch Verkehrsunfälle Getöteten und Verletzten in den letzten 25 Jahren ständig zurückgegangen ist, und zwar ist seit 1972 die Zahl der Getöteten um fast 60 Prozent und die Zahl der Verletzten um mehr als 30 Prozent zurückgegangen – und das bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen.

Es ist in den letzten Jahren auch der Prozentanteil der Unfälle wegen Trunkenheit an den Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden zurückgegangen, und zwar zwischen 1985 und 1996 von 12,6 auf 7,9 beziehungsweise von 9,3 auf 7,1 Prozent – und das in einem Zeitraum, in dem noch die 0,8 Promilleregelung gegolten hat, meine Damen und Herren! Diese Zahl ist zurückgegangen, obwohl aufgrund dieser Promillediskussion der Eindruck entstanden ist, es hätte eine enorme Zunahme von Alkoholdelikten gegeben. Genau das Gegenteil ist eingetreten! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Im Jahr 1996 kam es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu insgesamt 44 Verurteilungen wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter "Berauschung". Die von den Gerichten bei weitem am höchsten angewendete Strafart war jene der unbedingten Freiheitsstrafe. Die Verhängung anderer Strafarten als jener der unbedingten Freiheitsstrafe erfolgte in weitaus geringerem Maße und ausschließlich bei nicht vorbestraften Tätern.

Grundsätzlich erscheint bei der Analyse der gesamtösterreichischen Statistik die Spruchpraxis der Gerichte im Bereich der Straßenverkehrskriminalität durchaus ausgewogen. Durch den sehr


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