Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 99

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keit der steuerfreien Mietzinsrücklagen abgeschafft und gleichzeitig für die Auflösung alter Mietzinsrücklagen eine Frist bis Jahresende 1998 gesetzt.

Diese Maßnahme, die vielleicht vielen nicht gefallen hat, hatte zweifellos aber auch einen sehr positiven Effekt, nämlich für die Beschäftigung in der Bauwirtschaft. Es konnten dadurch Einbrüche in anderen Bereichen der Bauwirtschaft kompensiert werden. Es hat sich diese Maßnahme vor allem in Wien als Stütze der Baukonjunktur herausgestellt.

Allerdings stellt sich jetzt heraus, daß bis zum Jahresende 1998 keinesfalls alle damals vorhandenen steuerfreien Rücklagen im Mietzinsbereich verbraucht werden können, und ich halte es auch nicht für gut, daß es Ende 1998 zu einem abrupten Abbruch kommt.

Herr Bundesminister! Ich möchte daher von dieser Stelle aus an Sie appellieren, die Zeit zu nützen und eine Übergangsregelung vorzusehen, damit noch bis etwa Ende 1999 nicht verbrauchte steuerfreie Mietzinsrücklagen verwendet werden können, denn das hätte für die Bauwirtschaft genauso wie für die Erhaltung der guten alten Haussubstanz ausgesprochen positive Effekte. (Beifall bei der ÖVP.)

Was nicht geschehen sollte, ist, daß man das junktimiert mit anderen Maßnahmen, etwa mit neuen Modellen anstelle der alten steuerfreien Mietzinsrücklagen. Im Gegenteil: Ich glaube, wenn wir eine Verlängerung der Auflösung der alten steuerfreien Rücklagen bis Ende 1999 vornehmen könnten, könnte man auch in Ruhe darüber reden, wie für die Zukunft ein vernünftiges Ansparen für Erhaltungsarbeiten im Althausbereich wieder möglich sein wird.

Ich möchte Sie daher wirklich ersuchen, Herr Bundesminister, die Chance zu nützen und damit meiner Schätzung nach etwa 3 000 bis 5 000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft für das Jahr 1999 zu sichern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kröll. Er hat das Wort.

16.01

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich spreche zum Kapitel 53, Finanzausgleich. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß der österreichische Finanzausgleich von der Grundidee her eine verbundene Steuerwirtschaft ist und als solche auch getragen wird – und das mit Erfolg über viele Jahre hinweg.

Im Budgetansatz sind rund 44,5 Milliarden Schilling an Leistungen und Zuschüssen an Gemeinden und Länder vorgesehen und rund 5,5 Milliarden Schilling an Einnahmen. Damit ist für das kommende Jahr 1999 auf der Einnahmenseite für die Gemeinden eine Sicherheit geboten, womit ein weiterer Meilenstein und ein Mosaik des Finanzausgleiches, der bis 2001 vereinbart ist, Herr Minister, zum Tragen kommt.

Es ist aber nicht nur der Finanzausgleich ein in Zahlen gegossenes Zuteilungsinstrument, sondern es ist auch ein Vertrauensinstrument, ein Vertrauensbündnis zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden.

Es kommen in nächster Zeit auf den Finanzausgleich 2001 und auf die Kommunen sowie auf die Republik und die Länder große Herausforderungen zu. Der Konsultationsmechanismus, über den viel gesprochen wurde, wird noch vor dem Sommer beschlossen werden. Der Stabilitätspakt ist nicht losgelöst vom Konsultationsmechanismus zu sehen. Wir müssen auch in Zukunft unsere Aufgaben erfüllen, nämlich sparsam wirtschaften und dennoch versuchen, über diese Sparsamkeit Budgets zu erreichen, mit denen wir die Notwendigkeiten auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden –, insbesondere auf Gemeindeebene, erfüllen können.

Es wurde auch die Steuerreform 2000 angesprochen. Dazu haben auch schon viele Kollegen – egal, ob Peter, Kaufmann, Stummvoll, Van der Bellen, Sigl und zuletzt Fink – Vorschläge gemacht. Man hört in den Diskussionen auch immer wieder Vorschläge, die darauf hinauslaufen,


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