Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 106

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Vor allem seitens der Österreichischen Volkspartei wurde damals gesagt, daß sie einen derartigen Untersuchungsausschuß ablehnt, weil das auch eine Beeinflussung des Bundespräsidentschafts-Wahlkampfes sein könnte. Nun: Dieses Argument gilt ja jetzt wohl nicht mehr. Ich habe Sie bereits damals darauf aufmerksam gemacht, daß wir diesen Antrag wieder stellen werden.

Noch interessanter als das Verhalten der Österreichischen Volkspartei, die das Argument "bevorstehender Bundespräsidentschafts-Wahlkampf" ja jetzt nicht mehr ins Treffen führen kann, ist jedoch das Abstimmungsverhalten der freiheitlichen Fraktion. Es ist mir wichtig, heute zu klären, wie sich die freiheitliche Fraktion, die in der Vergangenheit verschiedene Haltungen zu diesem Thema gezeigt hat, heute hier darstellen wird.

Ich erinnere Sie daran, daß am 14. Mai 1997 der geschäftsführende Klubobmann Stadler mit großer Vehemenz von den Regierungsparteien Aufklärung verlangt hat, und er hat die politische Verantwortung für die Aufklärung eingeklagt und hat hier sehr lautstark vom Rednerpult aus gesagt, man könne doch seitens der Regierungsparteien nicht so tun, als ob das kein Thema für die Öffentlichkeit wäre.

Derselbe geschäftsführende Klubobmann Mag. Stadler hat nicht einmal ein Jahr später, und zwar am 15. April 1998, ebenfalls hier vom Rednerpult aus, ganz andere Worte angestimmt. Er hat nämlich gesagt, daß das Szenario nunmehr eindeutig sei. Man wolle mit dem Ghassemlou-Mord den Bundespräsidenten "anpatzen", um ihm eine Wiederkandidatur sozusagen zu versalzen.

Meine Damen und Herren! Wir hatten in diesen Tagen – auch während der Budgetberatungen – aus Anlaß der aktuellen Diskussion um die sogenannte Causa Rosenstingl auch eine sehr ernsthafte Debatte um politische Verantwortung. So wie es eine politische Verantwortung der Regierenden gibt, nicht zu mauern – auch wenn Sie überzeugt davon sind, daß alles korrekt ist, ja gerade dann gilt es, eine parlamentarische Untersuchung freizugeben –, gibt es meiner Meinung nach auch eine politische Verantwortung der Opposition, und das ist die ureigenste Verantwortung von Opposition, nämlich dort warnend und mahnend aufzutreten, wo sie der Meinung ist, daß etwas zu Unrecht nicht aufgeklärt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich denke, es kann nur Zeichen einer seriösen Oppositionspolitik sein, bei – solange sich an den Fakten nichts geändert hat – einer Meinung zu bleiben. Ich habe aus dem Verhalten der freiheitlichen Fraktion hier den Eindruck gewonnen, daß ihr Aufklärungsinteresse davon abhängt, wie ihre Machtinteressen im gegenwärtigen Moment ausschauen. Das aber – und ich habe diesen Satz auch schon in der Öffentlichkeit gesagt – wäre der Beleg dafür, daß den Freiheitlichen jegliche Art von seriöser Oppositionsfähigkeit abhanden gekommen ist. (Beifall bei den Grünen.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Löschnak. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

16.31

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in gebotener Kürze, in wenigen Sätzen, zum Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu der seit Jahr und Tag, könnte man schon sagen, bekannten Causa Stellung nehmen.

Frau Abgeordnete Petrovic! Ich akzeptiere, daß Sie wirklich profund und seriös sprechen wollen, aber dann müssen Sie das auch tatsächlich tun. Und ich verstehe nicht, daß Sie zum x-ten Mal mit einer Begründung herauskommen, die ganz einfach überholt ist. Es gibt bitte in der Zwischenzeit das Urteil des Kammergerichtes Berlin, Umfang: 395 Seiten. (Der Redner hält einen Ordner in die Höhe.) Wenn man sich die Mühe macht – und ich habe das heute gemacht –, dieses Urteil zu lesen, dann läßt sich das, was Ausgangspunkt der Begründung Ihres Antrages war, nämlich daß durch Versäumnisse in Wien die Tat in Berlin erst möglich gemacht worden wäre, nicht mehr aufrechterhalten, und zwar mit keinem Wort, mit keinem Satz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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