Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 25

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Herr Abgeordneter Mock hat gesagt, der Amsterdamer Vertrag wäre ein weiterer Schritt dazu, den brüchigen Frieden in Europa zu sichern. Ich weiß nicht, welcher Schritt das sein soll. Wenn man betrachtet, wie weit Theorie und Praxis auseinanderklaffen, dann hege ich diese Hoffnung nicht. In der Theorie haben Sie durch diesen Vertrag von Amsterdam ein Bekenntnis zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Verteidigung abgelegt. Die WEU soll als Instrument der EU aufgebaut werden. Die Praxis, Herr Kollege Mock, schaut jedoch leider ganz anders aus.

Wie war das in Bosnien mit der europäischen Sicherheitskomponente? Wie war es in Albanien? – Nachher hat man gesagt, das wäre eine Schande für Europa gewesen und man hätte eine Chance verpaßt. Wie ist es jetzt im Kosovo? – Auch in diesem Zusammenhang hat man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt. Auf dem Papier bekennt man sich zu einer gemeinsamen sicherheitspolitischen Identität, in der Praxis aber kann man sich nicht einmal auf Wirtschaftsembargos einigen.

Auch in dieser Hinsicht zeigt sich doch die Doppelbödigkeit der österreichischen Politik. Sie beschließen heute und haben auch schon in der Vergangenheit beschlossen, daß Österreich an Kampfeinsätzen im Ausland mit dem österreichischen Bundesheer teilnehmen kann, aber für das NATO-Manöver in Albanien haben Sie nicht einmal die Überfluggenehmigungen für deutsche Flugzeuge erteilt, meine Damen und Herren! Diesen Mindestakt der Solidarität haben Sie in diesem Konflikt verweigert! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das kann doch niemand verstehen: Auf der einen Seite beschließen Sie Kampfeinsätze des Bundesheeres, auf der anderen Seite sind Sie nicht in der Lage dazu, diesen Akt der Solidarität mit anderen EU-Mitgliedsländern zu setzen.

Herr Kollege Schieder! Sie beschließen ganz versteckt und verschämt ein Verfassungsgesetz. Nicht einmal der Herr Bundeskanzler ist heute bei diesem wichtigen Akt der Gesetzgebung anwesend.

Es steht ja alles nachzulesen: Für Beschlüsse betreffend friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze zur Wiederherstellung des Friedens einschließlich friedenschaffender Maßnahmen und dergleichen mehr werden Möglichkeiten geschaffen. – Da muß nicht einmal der Nationalrat befaßt werden, sondern es reicht, wenn sich zwei Minister darüber einigen. Friedenschaffende Maßnahmen, Kampfeinsätze des österreichischen Bundesheeres – all das soll mit der Neutralität vereinbar sein!?

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Man sollte sich wirklich ansehen, wie die Bedingungen für ein dauernd neutrales Land sind. Lesen Sie nur in den Standardwerken des Völkerrechts, was diesbezüglich geschrieben wird, etwa im "Handbuch für Völkerrecht", darin heißt es nämlich: Insbesondere darf der dauernd Neutrale keine militärischen Bündnisse, auch nicht mit anderen neutralen Staaten, oder Abkommen über kollektive Sicherheit abschließen.

Weiters darf der dauernd Neutrale in seiner Außen- und Wirtschaftspolitik keiner Zoll- und Wirtschaftsunion angehören, falls er dadurch in faktische Abhängigkeit beziehungsweise in einem Konfliktfall in Widerspruch mit seinen Pflichten der gewöhnlichen Neutralität kommen könnte.

Meine Damen und Herren! Mit den weiteren Aspekten der Neutralität nach dem Schweizer Modell will ich mich gar nicht mehr auseinandersetzen, denn da ist die Lage ohnehin eindeutig, daß das nicht mehr einzuhalten ist. Aber allein was diese beiden Punkte betrifft, können Sie doch nicht ernsthaft behaupten, daß diese durch die Beschlüsse im Amsterdamer Vertrag und auch durch diese Verfassungsänderung noch einzuhalten sind.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitliche haben ganz klar zum Ausdruck gebracht: Wir treten für eine offene und klare Position ein. Wir sind der Meinung, daß die österreichische Sicherheitspolitik der Zukunft nicht in einer isolierten Haltung stattfinden kann, sondern gemeinsam in einem Bündnis mit den anderen Staaten, vor allem in einem Bündnis, das die besten Organisationsstrukturen aufweist, wie etwa in der NATO.


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