Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 61

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desländer! Denn all das, was in diesem Gesetz enthalten ist, wäre Aufgabe des österreichischen Bundesrates.

Aber, Herr Kollege Khol und Herr Kollege Kostelka, da haben Sie wieder eine Koalitionsvereinbarung unterschrieben – und anscheinend hält die ausnahmsweise einmal oder zumindest hin und wieder, bei der ÖVP nicht zur Gänze –, mit der Sie sich verpflichtet haben, daß Sie im Bundesrat exakt, genau und spiegelgleich abstimmen wie hier im Nationalrat. Das sind Ihre Vereinbarungen! Die ÖVP hält sich, wie gesagt, nicht immer daran, hin und wieder schert die ÖVP bei den Abstimmungen aus. Aber derartige Vereinbarungen sind in der Lage, unser Verfassungsgefüge tatsächlich in massiver Weise zu unterlaufen.

Da kommen dann solche Konsultationsmechanismen heraus! Das wird zwar auch ein Schmarrn sein, der wird auch nichts fruchten, der wird auch am Budgetdilemma des Finanzministers nichts ändern, der wird am Budgetdilemma einzelner Bundesländer nichts ändern, die nur ein bißchen von Ihren letzten Steuerreformpaketen profitiert haben, die Sie geschnürt haben.

Letztlich ändert es aber nichts an den Strukturen. Daher ist das alles nichts anderes als ein koalitionsinternes Befriedigungspapier, das man den Österreichern serviert, und man unterläuft damit die Verfassung in gravierender Weise. Dafür geben wir uns nicht her. Wir werden diesem Konsultationsmechanismus daher nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Schuster. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.41

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner sprach von Handschlagqualität und darüber, was Unterschriften bedeuten. – Herr Mag. Stadler! Ich möchte nicht als Lehrer oder als Besserwisser eingestuft werden, aber ich möchte Sie daran erinnern, daß man, wenn man einer politischen Partei angehört, in der Handschlagqualität und Unterschriften momentan so in Frage gestellt sind, vom Rednerpult hier im Parlament nicht so große Töne spucken sollte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Unterschrift war nie in Frage gestellt – nur die Bonität!)

Eigentlich bin ich sehr verwundert über unseren Koalitionspartner. (Abg. Haigermoser: Die kommen schön langsam drauf, was sie an Ihnen haben!) Dr. Kräuter hat in seinen Ausführungen gemeint: Festhalten an den kleinen Bezirksgerichten sei Ressourcenvergeudung und gegen jegliche Verwaltungsvereinfachung. (Abg. Dr. Kräuter: Der Rechnungshof ist mein Zeuge!) Herr Dr. Kräuter! Ich könnte Ihnen aus Ihrer eigenen Partei einige Bürgermeister nennen, die sich sehr massiv dafür einsetzen, daß an diesen Bezirksgerichten festgehalten wird. Sie wissen, daß dies Bürgernähe ist, und wir sind den Bürgern verpflichtet! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der heutige Pakt, der zwischen Bund, Ländern, Gemeindebund und Städtebund geschlossen wird, ist auch ein Paktum im Koalitionsübereinkommen dieser Bundesregierung. Ich meine, wenn dieser wichtige Bereich mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien heute beschlossen wird, kann wieder ein Punkt abgehakt werden. Aus der Sicht der Gemeinden darf ich dazu sagen, daß diese Beschlußfassung eine europäische Spitzenleistung darstellt.

Hohes Haus! Bereits im geltenden Bundes-Verfassungsgesetz ist zwar festgehalten, was Gebietskörperschaften sind, nicht aber, von wem im Falle einer Gesetzwerdung die Kosten getragen werden. Heute soll dies geändert werden, weil alle Gebietskörperschaften auf die gleiche Stufe gestellt werden.

Ich möchte aus dem Koalitionsübereinkommen zitieren, in dem dazu festgehalten ist: Im Sinne einer neuen Partnerschaft soll eine den Grundsätzen der Effizienz, der Bürgernähe und einer sinnvolleren und zeitgemäßeren Aufgabenteilung verpflichtete Zusammenarbeit aller Gebietskörperschaften intensiviert werden. – Zitatende. Das geschieht mit der heutigen Beschluß


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