Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 69

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§ 24, welcher den Dachverband der Seniorenorganisationen regelt, entspricht wieder einmal dem ganz typischen SP/ÖVP-Geist schlechthin. Darin wird das an sich gute Anliegen, möglichst breite Bevölkerungskreise an der Führung der Angelegenheiten von Seniorenverbänden teilhaben zu lassen, wiederum in den rot-schwarzen Proporz hineingepreßt. Die Bestimmung, daß zwei Drittel der Mitglieder des Bundesseniorenbeirates, wenn sie sich in einem freiwilligen Verein organisieren, die Aufgaben der Kurie – die letztendlich über die Fördermittel zu bestimmen hat – gegen Kostenersatz übertragen bekommen, ist letztlich unhaltbar. Als gelernter Österreicher weiß man schon, was man davon halten soll: Das eine Drittel ist durch die SPÖ repräsentiert und das andere Drittel durch die ÖVP. Man hat somit wieder einmal alles, was dem Gesetz nach an Aufgaben für die Seniorenverbände für die Allgemeinheit gelten soll, Rot und Schwarz zugeschanzt. Das ist meiner Meinung nach wirklich obsolet und sollte daher auch geändert werden. Wir sind für eine ersatzlose Streichung dieses Passus.

Es ist doch nicht notwendig, daß gesetzlich determinierte Aufgaben eines Seniorenbeirates oder einer gesetzlich festgelegten Kurie letztendlich wiederum in einem Privatverein verrichtet werden. Das hat nur einen Sinn, nämlich den Machterhalt von Rot und Schwarz auch in diesen Be-reichen. Das können Sie an dieser Stelle nicht wegdiskutieren, zumal damit auch sehr viel Geld verbunden ist. Denn man erhält sich damit seine eigenen Seniorenorganisationen, nämlich den Verwaltungsapparat, weil Rot und Schwarz dies natürlich nicht unentgeltlich machen. Dies ist in der Regierungsvorlage auch nachzulesen: Gegen angemessenen Kostenersatz übernehmen sie die Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie und dürfen sich dann auch noch zur Irreführung der Bevölkerung "Geschäftsstelle der Seniorenkurie des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Bundesseniorenbeirates" nennen. Ein Privatverein, der sich so nennen darf, führt die Bevölkerung in die Irre, als ob er hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen hätte. Das ist wirklich unhaltbar.

Aus diesem Grunde bringen die Abgeordneten der Freiheitlichen auch einen Antrag ein, der da lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen zur Regierungsvorlage 1184 d. B. betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) in der Fassung des Ausschußberichtes 1257 der Beilagen

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

1. § 2 lautet:

§ 2 Als Senioren im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Personen österreichischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Österreich,

1. die auf Grund eines Gesetzes oder Vertrages aus eigener Tätigkeit eine Pension, gleichgültig welcher Art, beziehen oder

2. das 60. Lebensjahr vollendet haben.

2. § 3 Abs. 2 Z 3 lautet:

3. mindestens 10 000 Senioren als Mitglieder hat."

Damit ist dem Rechnung getragen, daß der Schwellenwert herabgesetzt wird und auch kleinere Organisationen teilhaben können.

"3. § 19 Abs. 3 Z 1 lautet:

1. Die Mittel, die gemäß Abs. 1 abzüglich der Aufwendungen für die Seniorenkurie zur Verfü-gung stehen,


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