Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 74

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Die Leute werden das Stimmrecht haben, und sie werden wählen. Und da ist es vielleicht besser, daß man sie in Vorfeldorganisationen vergattert und das Ganze finanziert, damit man sie besser ... (Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Nein, Herr Kollege, das ist ein Vorurteil, das Sie haben, weil Sie in Ihrer strukturierten Welt nicht anders denken können.

Drei Mitglieder auf gemeinsamem Vorschlag des Städtebundes und des Gemeindebundes: Es wird auch witzig werden, wenn sich der Städtebund und der Gemeindebund in stundenlangen Sitzungen auf drei Mitglieder, die sie vorschlagen dürfen, einigen müssen. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Ist das ein Privatverein oder nicht?)

Es gibt keine zwingende Mitgliedschaft. Man kann dort dabei sein, muß es aber nicht. Es ist eine Hilfsgröße; Kollege Graf wird mir da vielleicht recht geben. Es ist sozusagen eine Hilfsgröße. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Ein Zwischending!) Wir haben ja mittlerweile ein Bundesverfassungsermächtigungsgesetz beschlossen, sodaß diese Vereine im Konsultationsmechanismus eine eigene Rolle haben. Und da war uns im Verfassungsausschuß allen mulmig, mehr als mulmig, denn die Frage, mit welcher Legitimation solch eine Organisation tatsächlich für die Gemeinden spricht, mußte unbeantwortet bleiben.

Auch die Landeshauptleutekonferenz ist kein Organ, sondern der Zusammenschluß von Landeshauptleuten. Es ist sinnvoll, daß sich solche Leute treffen und koordinieren. Aber wenn man ihnen auf einmal eine Funktion gibt – den Landeshauptleuten, der Landeshauptfrau –, nämlich drei für den Beirat zu ernennen, dann ist das (Ruf bei den Freiheitlichen: Schwammig!) "steil" – schwammig auch, aber "steil" –, denn es müssen sich jetzt die neun wichtigsten Repräsentanten unserer Bundesländer in einer Sitzung treffen, um drei Mitglieder vorzuschlagen, die dann der Bundeskanzler ernennt.

Die Ernennung ist außerdem nicht sehr haltbar, das sieht man anhand des § 9. Sie kann nämlich jederzeit widerrufen werden, wenn das die entsendende Stelle vorschlägt. Das sind sozusagen die neuen Mandate auf Zeit. Da wird man hingeschickt, auf vier Jahre bestellt (Abg. Dr. Graf: Fünf Jahre!)  – Entschuldigung, fünf Jahre –, aber wenn die entsendende Stelle, die vorgeschlagen habende Stelle, zum Beispiel der Seniorenverein X oder die Landeshauptleutekonferenz Y, sagt, dieses oder jenes Mitglied habe sich nicht bewährt, dann kann es zurückgezogen werden, dann widerruft der Bundeskanzler die Ernennung.

Außerdem – und das ist ganz, ganz "giftig" – steht in Ziffer 5 des § 9, daß Mitglieder und Ersatzmitglieder auch wegen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen abberufen werden können, wenn sie aufgrund dessen zu einer ordentlichen Funktionsausübung unfähig sind. – Wenn Sie das in ein Seniorengesetz hineinschreiben, dann ist das entlarvend! Daß jemand aufgrund schwerer körperlicher Gebrechen die Geschäftsfähigkeit verliert, brauche ich nicht ins Gesetz zu schreiben, denn dann wird er keine Funktion mehr wahrnehmen können, dann wird er vielleicht sogar unter Rechtsbeistand gestellt werden müssen. Das ist alles bitter genug, aber es kommt im Alter leider häufiger vor, als es uns lieb ist.

Aber wenn Sie in ein Gesetz ausdrücklich hineinschreiben, daß schwere körperliche Gebrechen zu einer Funktionsenthebung führen können, dann frage ich Sie: Was wollen Sie damit zum Ausdruck bringen? Welche Botschaft wollten Sie den Senioren damit senden?

Mit dieser Frage möchte ich meine Rede schließen, Herr Kollege Seidinger: Welche Botschaft wollten Sie den Senioren damit senden? (Ruf bei der SPÖ: Eine positive!)  – Daß man sie nur so lange im Beirat behalten kann, solange sie nicht zu deppert sind? Das steht nämlich so da! (Zwischenruf des Abg. Seidinger. ) Das wäre nicht notwendig gewesen, denn es ist geltendes bürgerliches Recht, daß jemand, wenn er seine Eigenmacht verliert, dann solche Funktionen nicht mehr ausüben kann. Das hätten Sie nicht machen müssen. Damit haben Sie gezeigt, daß das, was hier geschieht, sehr leichtfertig ist – noch dazu, wo Sie es nicht definieren. Im übrigen, zu Ihrem Trost gesagt: Es ist auch kaum definierbar. Aber deswegen ist es ja auch so "giftig", weil es nämlich der beliebigen Auslegbarkeit anheimgestellt ist. Der Bundeskanzler kann unter diesem Titel nach Wohlmeinung – ich sage einmal: nach Wohlmeinung! – unangenehm


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