Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 90

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nach welchem Opfern allein für die erlittene Kränkung Schadenersatz zugestanden wird. Es wurde durch das Bundesgesetz gegen Gewalt in der Familie ein Wegweiserecht gegenüber gewalttätigen Familienmitgliedern geschaffen. Übrigens wurde dieses Wegweiserecht von den Freiheitlichen damals nicht akzeptiert, und sie haben nicht mitgestimmt. Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet durch das Bundesministerium für Inneres habe ich schon erwähnt.

Weiters wurde in der EU unter der jetzigen Präsidentschaft Österreichs zur weiteren Bekämpfung von Kinderpornographie und Extremismus im Internet eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Zudem haben wir, gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer, Informationsfolder bei den Gerichten zur Information von Opfern sexueller Gewalt, wenn sie in ein Gerichtsverfahren involviert sind, aufgelegt.

Neu ist die Regierungsvorlage, die bedauerlicherweise – das gebe ich zu – nicht verabschiedet werden konnte, weil es keine echte Einigung vor dem Ausschuß gab. Diese Regierungsvorlage wird eine Verlängerung der Verjährung von Sexualdelikten bis über die Volljährigkeit des Opfers hinaus vorsehen. Sie wird weiters eine strafrechtliche Gleichstellung der Beischlafdelikte mit den beischlafähnlichen Delikten vorsehen, und sie wird auch eine Verbesserung der prozessualen Stellung des Opfers von Sexualdelikten vorsehen. (Abg. Jung: In der nächsten Legislaturperiode?) Nein! Wir haben noch den ganzen Herbst Zeit, und ich bin sicher, daß wir im Herbst zu einer Einigung kommen werden!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht finden wir hier breitere Zustimmung, als es vor dem Ausschuß den Anschein hatte. Kritisch war nämlich von der ÖVP gesehen worden, daß in diesem Gesetz Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen mit Jugendlichen bis zu einem Alter von zwölf Jahren erlaubt werden, und zwar bei einer Toleranzgrenze von drei Jahren, das heißt in etwa unter Gleichaltrigen. Wir von der ÖVP sagen: Eine Senkung des Schutzalters von derzeit 14 Jahren auf 12 Jahre ist für uns nicht akzeptabel! (Beifall bei der ÖVP.) Wir wollen in diesem Zusammenhang die Altersgrenze mit 13 Jahren mit einer Toleranzgrenze von drei Jahren festlegen, und wir hoffen, daß sich der Koalitionspartner oder eventuell auch die Freiheitlichen dem anschließen können.

Liebe Kollegen von den Freiheitlichen! Ich finde, daß dieser Dringlichen Antrag sehr wohl ein bißchen scheinheilig ist. Denn Sie haben damals, als wir das Wegweiserecht beschlossen haben, nicht zugestimmt. Kollege Ofner hat damals dieses Gesetz folgendermaßen kommentiert – ich zitiere – : "Denn die Möglichkeiten, die diese Vorlage bietet, sind so abenteuerlich, daß sie zur Bekämpfung der Gewalt in der Familie einfach nicht passen, sondern weit über dieses Vorhaben hinausgehen." Kollege Ofner hat gefordert: "Wir glauben, daß ein gewisses Mindestmaß an Gewalt in diesem Zusammenhang erforderlich sein soll, bevor man wegweisen kann."

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist kein Schutz der Kinder, wenn man zuerst Gewalt einfordert, bevor man etwas unternimmt! (Beifall bei der ÖVP.) Sie hätten damals zustimmen können!

Sie brauchen auch jetzt nicht zu bedauern, daß die Strafrechtsreform nicht vor dem Sommer über die Bühne gegangen ist, denn Sie haben signalisiert, daß Sie nicht zustimmen werden. Ihnen gingen die Verjährungsbestimmungen viel zu weit. Kollege Ofner hat sich auf die Seite der Täter gestellt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) In Ihrem Antrag wird unter Punkt 15 gefordert: Ende der Verjährungsfrist für Delikte zwei Jahre nach der Mündigkeit des Opfers. – Wir wollen aber mehr als diese zwei Jahre. Herr Kollege Ofner hingegen hat argumentiert, daß das ein Damoklesschwert sei, das über dem Täter hänge, daß das unzumutbar sei und daß er den Täter nach zwei Jahren aus der Pflicht nehmen wolle.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte den Schlußsatz, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Wir wollen das Opfer schützen und nicht den Täter entlasten! (Beifall bei der ÖVP.)

15.54


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