Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 112

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich weise nochmals den Vorwurf einer Förderung von Kinderpornographie durch die Kunstförderung entschieden zurück! Es handelt sich hier um eine Unterstellung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das ist evident! Das haben Sie finanziert!)

Zu der vom Abgeordneten Schweitzer angeführten Public Netbase: Es handelt sich hier um einen Verein für Kunst und neue Technologie. Dieser Verein wird vom Bundeskanzleramt mit einer Basisförderung gefördert (Abg. Mag. Stadler: Jetzt gibt er es das erste Mal zu!) und setzt sich mit den neuen Technologien und Kunst auseinander.

Dieser Verein macht eine Veranstaltung, die sich "Sexnet" nennt, und mit dieser Veranstaltung soll der Sex im Internet und das Aufkommen der Pornographie im Internet kritisch behandelt werden. Man will sich kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen (Abg. Dr. Haider: Macht euch nicht lächerlich! – Abg. Mag. Schweitzer hält ein Blatt mit der Aufschrift "SEX" in die Höhe), um zu verhindern, daß diese Art und Weise von Erscheinungsformen im Internet überhandnimmt. (Abg. Mag. Stadler: Genieren Sie sich nicht? Schämen Sie sich endlich!) Es handelt sich dabei um eine kritische, offensive Auseinandersetzung mit diesem Thema im Internet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Genieren Sie sich nicht für diese Rechtfertigung? – Abg. Mag. Stadler: Schämen und setzen!)

Ich möchte dezidiert festhalten, daß das Kunststaatssekretariat diese Veranstaltung nicht fördert, sondern eine grundsätzliche Förderung für die Public Netbase gibt, die als eine anerkannte Institution im Kunst- und neuen Technologiebereich gilt.

Ich möchte auch festhalten, daß es nicht genügt, sich die Bilder anzuschauen, sondern man muß auch die Texte, die das verurteilen, lesen. Es sollen nicht die Bilder konsumiert werden, sondern der intellektuelle Inhalt, der dahintersteckt, soll gelesen werden. (Abg. Meisinger: Unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Sie sollten bei dieser Auseinandersetzung nicht eine Darstellung provozieren, bei welcher Sie Gewalt und Kinderpornographie mit Kunst gleichsetzen. Ich glaube, daß das ein Niveau ist (Abg. Mag. Stadler: Ihr Niveau! – Abg. Haigermoser: Ihre Note brauchen wir nicht!), das dieses Haus nicht verdient. Es geschieht auch nicht, und es wird durch die Bundesregierung auch nicht gefördert. (Abg. Mag. Stadler: Schämen Sie sich! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Wir wollen bei dieser Diskussion keine Grundsatzdiskussion über Kunst und Kunstverbot führen. Wir bedienen uns Fachleuten, die darüber entscheiden, was Kunst sein soll und was nicht Kunst sein soll. (Abg. Haigermoser: Die das Parlament benützen! Wer glauben Sie denn, wer Sie sind? – Abg. Dr. Haider: Genieren Sie sich für eine solche Rechtfertigung! – Abg. Mag. Stadler: Diese Wortmeldung werden wir uns ausheben!)

Bei dieser Diskussion geht es um Kindesmißbrauch. Ich halte fest, daß es eine billige Polemik ist, Kunst und Gewalt gegen Kinder in einen Topf zu werfen. Ich weigere mich, diese Unterstellungen unbeantwortet zu lassen, und halte nochmals fest, daß Kindesmißbrauch für uns eine Menschenrechtsverletzung darstellt, die bekämpft gehört. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scheibner  – ein Bild in die Höhe haltend –: Welchen Hintergrund hat dieses Bild? – Abg. Haigermoser: Wissen Sie überhaupt, was Sie gesagt haben? Sind Sie noch ganz "beinander"? – Abg. Mag. Stadler  – Reproduktionen von Werken von Otto Mühl vorzeigend –: Das ist Ihre Politik! Sie sollten sich schämen!)

17.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen betreffend Schutz der Kinder vor Kindesmißbrauch und Kinderpornographie.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die für diesen Antrag Dr. Povysil stimmen, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit ist die Verhandlung des Dringlichen Antrages samt Abstimmung beendet.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite