Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 133

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der Betroffenheit schaffen wird, und wir wollen gleichzeitig auch noch eine weitere Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation bei der Stromerzeugung erreichen.

Welche Lösungsansätze haben wir dafür gefunden? – Zum ersten ist festzustellen, daß das Parlament sehr stark in diesen Prozeß eingebunden war. Das ist sehr positiv zu vermerken. Wir haben zu einer schrittweisen Marktöffnung gefunden, die leicht über dem EU-Erfordernis liegt, die durch den verschärften Wettbewerb Vorteile für die Großabnehmer bringt sowie Rationalisierungsdruck auf die Energieversorgungsunternehmen ausüben wird – dies jedoch in verkraftbaren Schritten und verbunden mit dem Zwang zu auch strategischen Neuorientierungen.

Herr Prinzhorn! All das, was Sie zwanghaft per Gesetz verlangen, wird verantwortungsvollen Managern garantiert einfallen, und zwar einfach aufgrund ihrer strategischen Erkenntnisse und notwendigen Neuorientierungen.

Letztendlich werden auch Chancengleichheit und Gerechtigkeit für die kleinen Verteilerunternehmen geschaffen, die sich am Markt etwas verzögert, aber frei bewegen werden können, auch als zugelassene Kunden – ein ganz wichtiger Schritt im Bemühen um Ausgewogenheit in diesem Gesetz.

Zum Netzzugang für Großabnehmer: Herr Prinzhorn! Ich glaube nicht, daß Sie gemeint haben, daß es keine Regelung gäbe, sondern ich nehme an, Sie haben die Netztarife gemeint. Denn für den Netzzugang gibt es sehr wohl eine Regelung, und zwar die beste, die möglich war, nämlich der regulierte Netzzugang. (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Was kostet das?) Wir hatten ursprünglich ein anderes System im Sinne, sind aber im Laufe der Beratungen klar zu der Erkenntnis gelangt, daß dieses System marktkonformer, effizienter und auch viel unbürokratischer ist. Das einzige, was geregelt sein und bleiben muß, ist natürlich das Netzsystem, der Netzzugang, weil es in diesem Bereich weiterhin ein natürliches Monopol gibt. Aber das gewählte System ist jedenfalls, wie gesagt, viel effizienter und unbürokratischer als alles andere in Diskussion Gestandene.

Zum Punkt "Systemnutzungstarif" bekenne ich mich dazu, daß wir dieses so wichtige Wettbewerbselement – und es wird ein sehr entscheidendes sein – seriös auf Basis einer Studie, die der Herr Wirtschaftsminister in Auftrag gegeben hat, regeln, und zwar über eine Verordnung des Herrn Wirtschaftsministers, die er aber gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrats erlassen wird. Dies ist meiner Meinung nach eine sehr gute und seriöse Lösung, bei der sich auch das Parlament noch zu einem Zeitpunkt einbringen kann, der der einzig richtige ist, nämlich dann, wenn die Ergebnisse dieser Studie vorliegen.

Die Endabgabepreise, das heißt das attraktive Preisniveau für die Endabnehmer, werden wir halten können. Wir werden auch mit einem Entschließungsantrag von Kopf und Oberhaidinger, an den Wirtschaftsminister gerichtet, absichern, daß dieses Preisniveau bestehen bleiben muß.

Es galt, ein großes Problem zu lösen, nämlich das der sogenannten "stranded costs", also künftigen Erlösminderungen, die Investitionen und auch Verträge, die im Vertrauen auf den Fortbestand dieses Systems getätigt wurden, unrentabel machen.

Wir haben als ersten Lösungsansatz, der das Problem gewaltig minimiert, eine Art Solidaritätsmodell gefunden, das heißt jene Rechtsunsicherheit beseitigt, die die Koordinierungs- und Lieferverträge in Frage gestellt hätte, oder zumindest wären sie von mancher Seite in Frage gestellt worden. Wir geben nun diesen Verträgen eine Bestandsgarantie auf ein paar Jahre – nicht mehr und nicht weniger. Gleichzeitig wird das Preisniveau auf ein Marktniveau herangeführt und damit, wie gesagt, das Problem der "stranded costs", das sonst möglicherweise entstanden wäre, um einiges minimiert und auch die Notwendigkeit von Betriebsbeihilfen stark reduziert.

Der zweite Lösungsansatz, der erst danach schlagend wird, ist, daß, wiederum nach Ausarbeitung eines Gutachtens im Auftrag des Wirtschaftsministeriums, das die Auswirkungen des ElWOG auf die Lebensfähigkeit der Unternehmen hinsichtlich Ertragskraft, Eigenmittelquote, Marktöffnungsgrad und auch die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Unternehmens bewertet,


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